Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft
Ende der Maskenpflicht in allen Kages-Häusern
Mit Ende April endet die FFP2-Maskenpflicht in den Spitälern und Landespflegezentren der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft und somit auch in den LKHs Mürzzuschlag, Bruck und Leoben.
BRUCK AN DER MUR/MÜRZZUSCHLAG. Mit Ende April endet die gesetzliche FFP2-Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeanstalten und damit auch die generelle Vorgabe für die Kages-Landeskrankenhäuser und Landespflegezentren. Ausnahmen davon sind situationsbedingt aber weiterhin möglich.
Selbstverständlich können aber auch weiterhinim Einzelfall abweichende Regelungen zum Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und der sonstigen in den LKH/LPZ aufhältigen Personen getroffen werden, so lange dies in der jeweiligen Situation erforderlich ist. Wie bisher ist dabei die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen und es gilt selbstverständlich auch, Härtefälle – z.B. bei der Begleitung von Patienten in kritischen Lebenssituationen – zu vermeiden.
Kein Zutritt für Infizierte
Weiterhin aufrecht bleibt das Zutrittsverbot für Covid-19-positive Personen im Rahmen der Covid-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung. Bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion ersuchen wir dringend um eine Abklärung vor einem Besuch im LKH oder LPZ.
Zudem wird – auch zur eigenen Sicherheit – weiterhin empfohlen, die bereits etablierten Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beherzigen: regelmäßige Händedesinfektion, Abstand halten, beim Niesen und Husten den Ellbogen vor den Mund halten bzw. bei Infekten auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie auf den LKH- und LPZ-Homepages sowie auf der Corona-Informationsseite.
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