Straßen sicherer machen
Fahrstreifen können sehr oft frei gewählt werden

Auf der B116 gibt es immer wieder die Möglichkeit, den Fahrstreifen frei zu wählen; hier in der Wiener Straße in Bruck. | Foto: Kern
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Offenbar nicht jedem Verkehrsteilnehmer bzw. -teilnehmerin sind die Regeln der "Freien Fahrstreifenwahl" geläufig. Wir wollen deshalb darüber aufklären, wann und wo ich mir meine Fahrspur selber aussuchen kann bzw. darf.

STEIERMARK. Immer wieder kommt es vor, dass speziell Fahrschul-Autos angehupt werden, wenn sie nicht auf der ganz rechten Fahrspur unterwegs sind, sondern ihre Spur frei wählen. "Eine Kollegin von mir wurde erst unlängst von einem Motorradfahrer beschimpft, bedrängt und angehupt, weil er der Meinung war, dass Fahrschulautos auf dem zweiten Fahrstreifen nichts verloren hätten und hat dann auch wortwörtlich gemeint, dass wir uns auf die erste Spur schleichen sollen", schildert Markus Dirschlmayr, Inhaber einer Fahrschule in Bruck an der Mur. Ihm ist es daher ein Anliegen, über die geltenden Regeln aufzuklären, ist er doch auch allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf dem Fachgebiet Verkehrsunfall, Straßenverkehr, Unfallanalyse und Fahrschulen.

Auch im Stadtgebiet von Kapfenberg kann man frei entscheiden, auf welchem Streifen man unterwegs sein möchte. | Foto: Kern
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Die Freie Fahrstreifenwahl

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt im § 7 die so genannte "Allgemeine Fahrordnung". "Hier geht es darum, wie und vor allem wo wir Fahrzeuglenkerinnen und -lenker uns im Straßenverkehr bewegen sollen. Dabei gilt der oberste Grundsatz: die Rechtsfahrordnung. Der Fahrzeuglenker hat sich am rechten Fahrbahnrand entlangzubewegen, an unübersichtlichen Straßenstellen oder auch beim Überholen sogar 'äußerst' rechts", erklärt Dirschlmayr Grundsätzliches.

Aber es gibt Ausnahmen: "Allerdings hat der Gesetzgeber vor allem für städtische Gebiete, wo zwei oder manchmal auch drei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung zur Verfügung stehen, wie es auch zwischen Bruck und Kapfenberg, Leoben oder Graz üblich ist, die 'Freie Fahrstreifenwahl' ermöglicht. Dies bedeutet, Lenker von Kraftfahrzeugen dürften, wenn zumindest zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind, den rechten UND auch den linken Fahrstreifen wählen", so Dirschlmayr weiter.

Verkehrsexperte Markus Dirschlmayr klärt über die geltenden Regeln auf. | Foto: Paller
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Und: "Bei starkem Verkehrsaufkommen, bei sogenannter Kolonnenbildung darf dann sogar 'Nebeneinander gefahren' werden. Dies wäre auch auf Autobahnen zulässig. Hier dürfen die Fahrzeugkolonnen sich mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen, also auch die rechte Spur schneller als die linke Spur", so der Verkehrsexperte abschließend.

Hinweis für mehr Sicherheit

Und einen grundsätzlichen Hinweis kann sich Dirschlmayr in diesem Zusammenhang auch nicht verkneifen, um für mehr Sicherheit zu sorgen: "Und nur zur Erinnerung für die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker rund um Bruck und Kapfenberg: Auf der gesamten B116 gilt im Ortsgebiet Bruck und Kapfenberg Tempo 50 km/h."

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