Osterfeuer sind zumindest nicht verboten
Laut dem Land Steiermark sind Brauchtumsfeuer zu Ostern in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Corona-Maßnahmen sind bei der Abhaltung von Osterfeuern dennoch einzuhalten.
Nach der gültigen Verordnung ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern von Karsamstag 15 Uhr bis 3 Uhr am Ostersonntag erlaubt. Eine Ausnahme dieser Regel gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.
Trotz der Möglichkeit, ein Brauchtumsfeuer abhalten zu können, muss die derzeit gültige COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung jederzeit eingehalten werden. Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:
• Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten bis 20 Uhr.
• Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen.
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