Informationen der Polizei
Was tun bei Unfall mit Fahrerflucht?
Erst vor wenigen Tagen kam es in der Steiermark wieder zu einem Vorfall mit Fahrerflucht. Die Polizei informiert, wie sich etwaige beteiligte Personen verhalten sollen und müssen.
STEIERMARK. In der Steiermark gab es 2021 insgesamt 299 Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht. Bei diesen Unfällen gab es in Summe 293 fahrerflüchtige Lenkerinnen und Lenker und sechs fahrerflüchtige Fußgängerinnen und Fußgänger. Fahrerflucht kann also ebenso zu Fuß oder am Fahrrad, dasselbe gilt für E-Scooter und E-Bikes, begangen werden. Die häufigste Altersgruppe war die der 15-24-Jährigen mit 41 Fahrerfluchtdelikten im Jahr 2021. In 140 von 293 Fällen ist das Alter der fahrerflüchtigen Lenkerinnen und Lenker unbekannt. Diese konnten nicht aufgeklärt werden.
Polizeidienststelle sofort benachrichtigen
Wie im Paragraph vier der Straßenverkehrsordnung steht, haben Personen, welche im ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen, sofort anzuhalten. Sind bei einem Unfall Personen verletzt worden, so haben beteiligte Personen Hilfe zu leisten, sind sie dazu nicht fähig, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Ebenfalls ist die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen. Auch Zeuginnen und Zeugen eines Verkehrsunfalles haben, sofern beteiligte Personen nicht dazu in der Lage sind, für erforderliche Hilfe zu sorgen.
Bei Sachschaden
Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben beteiligte Personen die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten selbstständig ihren Namen und Anschrift gegenseitig nachweisen können. Anders ist das bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, hier MUSS unverzüglich die Polizei verständigt werden.
Die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen sind Ablenkung, nicht angepasste Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer. Botschaften wie „Runter vom Gas“oder „Don't drink and drive“ sollten immer beherzigt werden.
Die wichtigsten Notrufnummern
Feuerwehr: 122Polizei: 133
Rettung: 144
Euro Notruf: 112
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