Lehre 2023
Digitale Bewerbung, alles zum Lehrvertrag und die No-Gos
Bewerbungen laufen heutzutage auf der digitalen Schiene ab. Zum Lebenslauf gehört jetzt auch ein Job-Video.
BRUCK-MÜRZZUSCHLAG. Die Arbeiterkammer Österreich nennt Tipps und Tricks, worauf bei Online-Bewerbungen zu achten ist.
Größere Firmen arbeiten häufig mit einem Bewerber-Management-System. Bewerbungen werden oft nicht mehr persönlich durchgesehen, sondern Algorithmen filtern Bewerber heraus. Das System prüft, ob Schlüsselwörter im Bewerbungsschreiben vorhanden sind.
Mut zur Selbstpräsentation
Auch die Einladung zum Vorstellungsgespräch und die Zu- oder Absage erfolgen automatisiert. Wird etwa eine Stelle als Lagerarbeiter ausgeschrieben und man bewirbt sich als Lagerhilfskraft, fällt man durch den Wörterabgleich aus dem System. Wenn im Stellengesuch Flexibilität als Eigenschaft gewünscht ist, sollte dieses Wort auch in der Bewerbung vorkommen.
Mittlerweile zählt zur Bewerbung auch Selbstpräsentation. Im Internet sichtbar zu sein, hat Vorteile und man ist für Arbeitgeber auffindbar. Daher gilt es zu überlegen, wie man sich im Internet präsentiert.
Nicht jeder Bewerber möchte sich „darstellen“, wer aber auf ein Jobprofil und Kontaktnetzwerke im Internet verzichtet, ist für viele Arbeitgeber unsichtbar. Um zu wissen, was ein Unternehmen über die eigene Person finden kann, sollte man sich selbst einmal googeln.
Veröffentlichte Daten können oft nicht mehr gelöscht werden. Also zuerst überlegen, dann posten, damit man sich selbst später nicht schadet.
Das Job-Video
Eine neue Bewerbungsart ist das Job-Video. Der Bewerber erstellt ein Video und sendet dies dem Unternehmen. Hier ist nicht nur technisches Know-how, sondern auch die Art der Selbstpräsentation Thema.
Hineingeschaut in den Lehrvertrag
Ein Lehrvertrag bringt für Lehrling und Lehrbetrieb Rechte und Pflichten. Hier ein kurzer Überblick:
Die Wahl des Lehrberufs ist gefallen und der Lehrvertrag ist abgeschlossen. Trotz allem ist die Umstellung auf die Arbeitswelt für die Schulabgänger groß und bringt einige Herausforderungen mit sich. Wichtig ist, dass ein Lehrling gewisse Rechte hat, aber auch Pflichten gegenüber seinem Betrieb – und umgekehrt.
Ordentliche Ausbildung
Das Wichtigste ist eine ordentliche Ausbildung, für die ein Lehrbetrieb sorgen muss. Dabei muss darauf geachtet werden, dass vom Lehrling nur Tätigkeiten verlangt werden, die zu seinem Berufsbild gehören und seine Kräfte sowie Fähigkeiten nicht übersteigen. Auch ein regelmäßiger Lohn, Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch stehen jedem Auszubildenden zu. Ist ein Aufenthalt im Internat nötig, muss dieser vom Lehrbetrieb finanziert werden.
Pflichten der Lehrlinge
Jedoch haben Lehrlinge auch einiges zu beachten: Sie müssen sich bemühen, ihren Beruf zu erlernen und regelmäßig die Berufsschule besuchen. Keinesfalls dürfen Betriebsgeheimnisse weitergegeben werden. Im Fall einer Erkrankung ist eine ärztliche Bestätigung notwendig und bei Verhinderungen jeglicher Art muss immer der Chef informiert werden. Das Nicht-Einhalten dieser Pflichten kann die vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages zur Folge haben.
Die Bewerbungen: MUSTs und NO-GOs
Die allermeisten Bewerbungsgespräche laufen schon noch analog – also von Angesicht zu Angesicht – ab:
Die acht sogenannten Must's eines Bewerbungsgesprächs:
- Die schriftliche Bewerbung muss stimmig sein, achten Sie auf korrekte Angaben.
- Konzentrieren Sie sich auf Wesentliches.
- Sie sollten nichts vergessen, auch Kleinigkeiten können wichtig sein.
- Die Unterlagen müssen auch optisch entsprechen.
- Dem Bewerbungsschreiben ein Foto beilegen.
- Sauberes Auftreten ist wichtiger als viele glauben.
- Formulieren Sie klar, deutlich und unmissverständlich.
- Vermitteln Sie Kompetenz.
Die acht NO-GOs – das sollte bei einem Bewerbungsgespräch tunlichst unterlassen werden:
- Vermeiden Sie Diskrepanzen im Lebenslauf.
- Mangelndes Interesse.
- Zu große Zurückhaltung.
- Zu wenig Zurückhaltung.
- Zu hohe Gehaltsvorstellungen.
- Mangelhafte Vorbereitung.
- Unklare Job-Vorstellungen.
- Unpünktlichkeit.
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