Wirtschaftskammer kontra Arbeiterkammer

Die Drei von der Wirtschaftskammer: Erwin Fuchs, Martina Romen-Kierner und Franz Skazel.
  • Die Drei von der Wirtschaftskammer: Erwin Fuchs, Martina Romen-Kierner und Franz Skazel.
  • hochgeladen von Markus Hackl

Dass der AK-Präsident durch das Land reist, um die Leistungsbilanz 2015 zu kommunizieren, ist verständlich. Dass er dabei der Versuchung, der Wirtschaft ein unfaires Verhalten zu unterstellen, nicht widersteht ist enttäuschend.

Die TV-Spots, die in letzter Zeit geschaltet wurden, sind eine eindeutige Botschaft, dass Arbeitgeber grundsätzlich negativ gesehen und dargestellt werden.
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten bringt eine derartige Vorgehensweise keiner Seite Nutzen und ist mehr als entbehrlich. Tatsächlich wird in den meisten Unternehmen Sozialpartnerschaft positiv gelebt – und diese sieht wahrlich anders aus als von der der AK dargestellt.

Unter anderem wurde beim Besuch des AK-Präsidenten auch eine bei Gericht erstrittene Summe von € 442.464 für das vergangene Jahr genannt. Das erweckt natürlich den Eindruck, dass die Arbeitgeberbetriebe ihren Mitarbeitern zustehendes Entgelt vorenthalten.

Richtig ist, dass es immer Auffassungsunterschiede geben wird. Als Beispiel sei genannt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sogenannte Durchrechnung-Überstunden liegen nur vor, wenn im gesamten, vom Kollektivvertrag vorgegebenen Durchrechnungszeitraum die Normalarbeitszeit überschritten wurde- mündlich vereinbaren. Der Kollektivvertrag fordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung, die nicht vorliegt. Nun arbeitet der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch in einer Woche 10 Stunden mehr als die 40 Normalstunden, um in der nächsten Woche Zeitausgleich konsumieren zu können. Gemäß mündlicher Vereinbarung wäre durchzurechnen. Diese Vereinbarung ist vor Gericht schon allein aus dem Grund nicht haltbar, da der Kollektivvertrag Schriftlichkeit festlegt. Der Arbeitnehmer fordert nunmehr für die in der einen Woche auf eigenen Wunsch geleisteten Überstunden, für die er in der nächsten Woche Zeitausgleich konsumiert hat, den Überstundenzuschlag. Juristisch richtig, moralisch möglicherweise fragwürdig, aber immerhin ein „erstrittener Erfolg“.

Und welche Forderungen seitens der AK durch die Wirtschaftskammer abgewehrt werden: darüber führen wir nicht Buch. Dass es auch unter Arbeitgebern schwarze Schafe gibt, wissen wir.

Um eine Relation zur von der AK erstrittenen Summe herzustellen folgendes Rechenbeispiel (Quellen: Statistik Steiermark, Wibis, KMU Forschung Austria):

2015 waren im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag 37.131 Personen unselbständig beschäftigt.
Das Bruttomedianeinkommen aus 2014 betrug 2.759 Euro. Unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten ergibt dies eine Jahreslohnsumme von etwa 1,71 Milliarden Euro.
Heruntergebrochen auf einen Tag, errechnen sich Durchschnittskosten pro Beschäftigten von € 4.689.143, 18, somit um über 10 mal mehr, als die AK für das gesamte Jahr 2016 erstritten hat.
Und damit ist wohl eindeutig belegt, dass seitens der Arbeitgeber kein Interesse besteht, ihre Mitarbeiter zu übervorteilen.

Für die Regionalstelle Bruck- Mürzzuschlag:

WKO Obmann Erwin Fuchs
WKO Obmann-Stv. Franz Skazel
WKO Regionalstellenleiterin Martina Romen-Kierner

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