Immo-Kreditvergabe
Banken bekommen Ausnahmekontingent von 20 Prozent

Am Dienstag wurden Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. | Foto: Verlag mev.de
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Am Dienstag hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Finanzmarktaufsicht (FMA) angewiesen, die bisherige Regelung der Ausnahmekontingente für die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung (KIM-V) zu vereinfachen. Künftig soll die Ausnahmeregelung der Banken einheitlich 20 Prozent betragen, die Handhabung für die Banken wird erleichtert. 

ÖSTERREICH. Durch die rasch gestiegenen Zinsen in Kombination mit der KIM-Verordnung ist es für viele Wohnungssuchende beinahe unmöglich, Eigentum zu schaffen – die aktuellen Vergaberegeln für die Finanzierung von Wohnimmobilien in Österreich sind streng. In den letzten Monaten forderten Banken daher eine Anpassung der Rahmenbedingungen. Im Vorfeld hat sich auch Finanzminister Magnus Brunner dafür starkgemacht.

Das FMSG hat wie erwartet jetzt Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. Mit der heutigen Empfehlung, die bisher unterschiedlichen Ausnahmekontingente auf ein gemeinsames Kontingent zu vereinheitlichen, soll den Kreditinstituten mehr Flexibilität eingeräumt werden. Neben dem Abbau von Hürden sieht das FMSG künftig ein für alle Banken einheitliches Ausnahmekontingent bei 20 Prozent der Neukreditvergabe vor. Kennzahlspezifische Ausnahmekontingente werden aufgehoben.

Am Dienstag wurden Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. | Foto: Verlag mev.de
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1 Milliarde Euro ungenutzt

Alleine im vergangenen Jahr machten diese nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft rund eine Milliarde Euro aus, wie das FMSG vorrechnete. Mit den beschlossenen Änderungen soll sich das nun ändern. Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme grundsätzlich auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. "Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben", hielt das FMSG fest.

Sonstige Bestimmungen der KIM-VO bleiben 

Gemäß den Bestimmungen dieser KIM-VO ist es erforderlich, dass der Eigenmittelanteil bei der Kreditaufnahme mindestens 20 Prozent beträgt. Zusätzlich dürfen Wohnbaukredite eine Laufzeit von nicht mehr als 35 Jahren haben, und die Rückzahlungsrate darf höchstens 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen.

An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht. | Foto: Fotolia/Friedberg
  • An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht.
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„Das ist ein enorm wichtiger Schritt, von dem viele Menschen, die sich ihren Wohntraum erfüllen möchten, profitieren werden“, hält Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest. Damit könne man den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren. 

"Die geplante Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente wird sowohl für Betroffene als auch für Kreditinstitute Erleichterungen bei der Finanzierung von Eigenheimen bringen", freut sich Brunner, der weiterhin daraufhin hinwirken will, "dass die Schaffung von Eigentum nicht zusätzlich zu den Faktoren Zinsen und Baukosten durch die FMA-Regeln erheblich erschwert wird". 

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