Neue Corona-Regeln ab 1. Juni
Änderungen beim Grünen Pass ab 23. August

- Der Grüne Pass wird an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angepasst.
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Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend.
ÖSTERREICH. Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt auch Änderungen beim Grünen Pass. Demnach ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend für einen 3G-Nachweis. Für eine Grundimmunisierung sind einheitlich drei Stiche nötig.
Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes "immunologisches Ereignis". Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr, teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung am Montag mit.
Über den Sommer würden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt werden, hieß es vom Ministerium weiter. Die neuen Zertifikate können dann wie gewohnt via gesundheit.gv.at abgerufen oder bei Apotheken, Ärztinnen und Ärzten etc. ausgedruckt werden.
Neue Corona-Verordnung ab 1. Juni
Wie erwartet wird durch die Verordnung die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, in Apotheken und in Öffis bis zum 23. August ausgesetzt. Die Ausnahmen von der 3G-Pflicht werden jenen von der Impfpflicht angepasst.
Aufrecht bleibt die Maskenpflicht in "besonders vulnerablen Settings" wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege (außer im Behindertenbereich) bleibt die Maskenpflicht erhalten.

- Aufrecht bleibt die Maskenpflicht in "besonders vulnerablen Settings".
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Keine Maskenpflicht besteht dagegen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe aufgrund der "verhältnismäßig geringeren Vulnerabilität der dort aufhältigen Personen sowie vor dem Hintergrund der Praktikabilität im Bereich der Behindertenhilfe im Alltag", heißt es vom Gesundheitsministerium. Weiter aufrecht in diesem Bereich bleibt die 3G-Pflicht. Gleiches gilt für mobile Pflegedienstleistungen im Behindertenbereich.
Weitere Änderung: Die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Impfungen entfallen. Begründet wird dies mit der "leichteren Vollziehbarkeit und Einheitlichkeit" - außerdem seien die Ärzte beim Impfen grundsätzlich ohnehin an die Mindestabstände gebunden.
Wien geht eigenen Weg
Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die noch erlassen werden muss. Mehr dazu im folgenden Beitrag.



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