Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
Familienministerin über EuGH-Entscheid
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kürzung der Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder als rechtswidrig eingestuft. Familienministerin Susanne Raab erklärt gegenüber den RegionalMedien Austria, wie nun weiter vorgegangen wird.
ÖSTERREICH. Das Vorhaben der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung, nach der Kinder von Eltern, die in Österreich leben, auch Familienbeihilfe erhalten können, war in Österreich höchst umstritten. In seinem Urteil schätzte der Europäische Gerichtshof das Vorgehen jetzt offiziell als rechtswidrig ein - wir haben berichtet.
Die Familienbeihilfe ist in Österreich an den Wohnort der Kinder, die diese erhalten sollen, geknüpft. Die ehemalige ÖVP-FPÖ-Regierung hatte dies im Rahmen einer Indexierung geändert. Die RegionalMedien sprachen mit Familienministerin Susanne Raab über die nunmehrige Entscheidung des EuGH:
RegionalMedien Austria: Wann erhalten diese Familien ihr Geld?
SUSANNE RAAB: Der EuGH hat diese Causa entschieden, das ist eine höchstgerichtliche Entscheidung, die selbstverständlich zur Kenntnis genommen werden muss. Jetzt müssen wir einen Gesetzesvorschlag erarbeiten, um dieses Urteil in einem Gesetz umsetzen zu können. Das macht die zuständige Fachsektion. Der Vorschlag wird auf Erstattung der Differenzbeträge lauten. Der nun zu erstellende Gesetzesvorschlag wird ehest möglich an das österreichische Parlament übermittelt, damit der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln kann.
Warum sehen Sie diese Maßnahme nicht als diskriminierend?
Ich war und bin immer der Ansicht, dass diese Anpassung der Familienleistung der Kinder, die nicht in Österreich, sondern in einem anderen Staat leben, an die dortigen Lebensumstände fair ist. Man bekommt ja Familienleistungen wenn man Kinder hat. Die Familienleistungen sind da, um bei Alltagskosten durch Kinder zu unterstützen. Wenn das Kind aber nicht in Österreich, sondern im Ausland lebt, dann sind die Lebenserhaltungskosten in vielen Ländern geringer. Daher ist dieser Vorschlag und das Gesetz in Österreich entstanden. Aber natürlich ist das EuGH Urteil nun zu akzeptieren.
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