Unverträglichkeitsprüfung
Umwelt-Verfahren sollen beschleunigt werden

- Umweltministern Leonore Gewessler (Grüne) kündigte schnellere Umsetzung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an.
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Umweltministern Leonore Gewessler (Grüne) kündigte am Montag an, dass eine schnellere Umsetzung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) künftig angedacht ist. Eine Arbeitsgruppe im Infrastrukturministerium werde noch im Februar Vorschläge vorlegen, wie UVP-Verfahren beschleunigt werden können. Zustimmung dazu kommt von Karheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
ÖSTERREICH. Die UVP-Prüfung gehe zwar zügig über die Bühne und dauere etwa für einen Windpark im Schnitt nur sieben bis elf Monate, aber das gesamte Verfahren von der Einreichung aller Unterlagen bis zur endgültigen Abwicklung könne durchaus beschleunigt werden, sagte Gewessler.
Naturschutz muss oberstes Ziel sein
Zugleich forderte Gewessler, man dürfe nicht Naturschutz gegen den Ausbau erneuerbarer Energieträger ausspielen. So gehe es darum, die Wasserkraft auszubauen, "aber nicht in den letzten unberührten Flüssen".
Auch dürfe die Beschleunigung der Verfahren nicht auf Kosten der Mitsprache gehen, sonst würde die Akzeptanz in der Bevölkerung fallen.
Kopf begrüßt Ankündigung zu schnelleren UVP-Verfahren
„Mit der heutigen Ankündigung nach schnelleren UVP-Verfahren reagiert Bundesministerin Gewessler auf prioritäre Forderungen der Wirtschaftskammer Österreich, die aufwändigen UVP-Verfahren deutlich effizienter zu gestalten, um die klimapolitisch notwendige Transformation auch zu ermöglichen“ so Kopf. Man werde sich die Vorschläge der Arbeitsgruppe genau ansehen.
Zuvor hatte die WKÖ gemeinsam mit der Industriellenvereinigung (IV) und Oesterreichs Energie (OE) einen Forderungskatalog der Wirtschaft für beschleunigte und unbürokratischere UVP-Verfahren erstellt. Hier setze man dort an, wo das Unionsrecht Spielraum für raschere und unbürokratischere Lösungen bietet und notorische Genehmigungshindernisse entschärft werden können. Als Beispiele nennt er die erleichterte Klärung, ob für ein Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, ein verbessertes Ausgleichsmaßnahmenmanagement oder das „Einfrieren“ des Standes der Technik, soweit er in Leitfäden oder Handbüchern festgelegt ist, um unnötige Verfahrensschleifen zu vermeiden.
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