Neue Regeln im Verkehr, CO2-Bepreisung
Was sich ab 1. Oktober alles ändert

Radfahrende dürfen künftig generell nicht bei Rot fahren, jedoch dürfen sie bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt.  | Foto: Sandra Schütz
2Bilder
  • Radfahrende dürfen künftig generell nicht bei Rot fahren, jedoch dürfen sie bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt.
  • Foto: Sandra Schütz
  • hochgeladen von Sandra Schütz

Ab dem 1. Oktober gelten in Österreich einige neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Und die von Juli auf Herbst verschobene CO2-Bepreisung startet – damit wird Tanken günstiger. Und die Linz AG erhöht ihre Gaspreise.

Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie regelt die Interessen von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden neu und soll ein zeitgemäßes Miteinander im 21. Jahrhundert im Straßenverkehr ermöglichen. Die StVO in ihrer bisherigen Form stammt noch aus den 1960er Jahren. Unsere Art der Mobilität hat sich seitdem aber grundlegend verändert und ist weniger auf das Auto ausgerichtet bzw. kommt der Umwelt nicht wirklich entgegen. Und: Mit der CO2-Bepreisung soll Tanken künftig immer unerschwinglicher werden, damit die Umwelt geschont wird.

Was sich im Straßenverkehr konkret ändert

Überholen von Fahrrad- bzw. E-Scooterfahrenden
Überholt man mit dem Auto Rad- oder E-Scooterfahrer, sind künftig folgende seitliche Mindestabstände einzuhalten:

  • 1,5 Meter im Ortsgebiet
  • 2,0 Meter außerhalb des Ortsgebiets

Fährt man maximal 30 km/h, darf der Abstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, wenn...
Künftig dürfen zwei einspurige Fahrräder auf allen Radfahranlagen und auf Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr nebeneinander fahren, wenn maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind (Ausnahmen: Vorrangstraßen, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung und Schienenstraßen). Dabei darf niemand gefährdet werden, der Verkehr muss dies zulassen, andere Fahrzeuge dürfen nicht am Überholen gehindert werden. In allen Fällen darf beim Nebeneinanderfahren nur der äußerst rechte Fahrstreifen benützt, Linienbusse dürfen nicht behindert werden. 

Kinder unter 12 Jahren und ihre Begleitperson dürfen auf allen Fahrbahnen und auch bei höherer Höchstgeschwindigkeit nebeneinander fahren (ausgenommen Schienenstraßen).

Übrigens: Bereits bisher durften Radfahrende auf Radwegen, in Fahrradstraßen, Wohnstraßen, Begegnungszonen, Fußgängerzonen (sofern Radfahren zulässig) und bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren.

Radfahrende dürfen bei Rot fahren, wenn... 
Radfahrende dürfen künftig generell nicht bei Rot fahren, jedoch dürfen sie bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt. Sie müssen aber vorher anhalten und dürfen nur weiterfahren, wenn sie niemanden gefährden oder behindern. Zu achten ist besonders auf Kfz, Radfahrende und Fußgänger, für welche grün angezeigt wird.

Reißverschluss-System & Co

  • Am Ende eines Radfahrstreifens müssen sich Fahrzeuge innerhalb des Ortsgebietes nach einem parallel in die Fahrbahn einmündenden Radweg abwechselnd auf dem durchgehenden Fahrstreifen einordnen, wenn der oder die Radfahrende die Fahrtrichtung beibehält. Auf Freilandstraßen haben Radfahrende hingegen beim Verlassen von (Geh- und) Radwegen Wartepflicht nach der Fließverkehrsregel, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt.
  • Radfahrende dürfen sich Überfahrten ohne Ampel nur mit höchstens 10 km/h nähern, außer, wenn kein Kfz in Sicht ist. 
  • Radfahrende Gruppen ab zehn Personen haben künftig bei der Querung einer Kreuzung Vorrang, auch wenn die Ampel bereits Rot zeigt. Der erste und letzte Radfahrende muss eine Warnweste tragen.
  • Für Radfahrende gilt beim Vorbeifahren im Haltestellenbereich dasselbe, wie für Autofahrer: An der Seite, auf der Fahrgäste ein- und aussteigen, ist das Vorbeifahren verboten, während Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind alle Türen geschlossen, darf in Schrittgeschwindigkeit – vorbeigefahren werden.

Lkw, Schulstraßen & Co – weitere Änderungen

  • Lkw und Busse über 3,5 t dürfen im Ortsgebiet künftig nur mehr mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) rechts abbiegen.
  • In der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden können Schulstraßen eingerichtet werden, für die Sicherheit der Kinder. Die Gültigkeit besteht nicht an schulfreien Tagen.

Was sich beim Tanken ändert

Am 1. Oktober tritt die CO2-Bepreisung in Kraft. Das macht sich für Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Sprit- und Energiepreisen bemerkbar. Ab Oktober kosten CO2-Emissionen 30 Euro pro Tonne. Der CO2-Preis soll schrittweise Jahr für Jahr angehoben werden. (2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro) und bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen.

Bei starken Energiepreisveränderungen kann es durch einen sogenannten Preisstabilitätsmechanismus allerdings auch zu einem langsameren oder schnelleren Anstieg des CO2-Preises kommen.  Kompensationszahlungen, wie der Klimabonus, sollen die steuerbedingten Preisanstiege auch künftig dämpfen, rechtfertigt sich die Regierung nach latenter Kritik von Opposition und Autofahrerclubs.

Auf den Liter gerechnet müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher ab Samstag, 1. Oktober inklusive Mehrwertsteuer mit 9,9 Cent mehr je Liter Diesel und mit 8,6 Cent mehr pro Liter Benzin rechnen, wie aus Wifo-Berechnungen hervorgeht. Die CO2-Steuer in Höhe von 30 Euro pro Tonne verteuert Diesel aufgrund des höheren Kohlendioxid-Gehalts stärker als Benzin. 

Regionaler Klimabonus als versuchter Ausgleich
Um diese finanzielle Mehrbelastung auszugleichen, wurde im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch die Einführung des so genannten „regionalen Klimabonus“ beschlossen. Dieser sollte ursprünglich je nach Hauptwohnsitz und dessen Anbindung an den öffentlichen Verkehr in vier Stufen von 100 bis 200 Euro gestaffelt werden.

Im Zuge des Entlastungspakets, das auch die Verschiebung der CO2-Bepreisung auf Oktober vorsieht, wurde aber auch der Klimabonus für das Jahr 2022 für alle unabhängig vom Wohnort auf 250 Euro erhöht. Dazu kommt eine Inflationsabgeltung in Höhe von 250 Euro. Erwachsene erhalten somit insgesamt 500 Euro, für Kinder gibt’s 50 Prozent Aufschlag.

Mit dem regionalen Klimabonus sollen die Mehrausgaben durch die CO2-Steuer beim Heizen und Autofahren ausgeglichen bzw. abgemildert werden. Die ursprünglich geplanten Beträge von 100, 133, 167 und 200 Euro je nach Wohnort sollten mit der CO2-Bepreisung ab 2023 angehoben werden. 

Linz AG erhöht Gaspreise

Ab Oktober 2022 erhöht die Linz AG die Gaspreise - auch für langjährige Bestandskunden/-innen. Die Preiserhöhung betrifft nur den reinen Energiepreis. Gleichzeitig mit der Energiepreiserhöhung wurde die Erdgasabgabe gesenkt und damit die Kosten für die Netznutzung reduziert.

Insgesamt ist deshalb bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden (kWh) mit Mehrkosten von rund 50 Euro pro Monat zu rechnen. Mehr dazu hier

Mehr dazu hier

Das ändert sich ab 1. Oktober
Der VCÖ informiert über zahlreiche Änderungen
Erhöhter Andrang auf Tankstellen erwartet
Sprit wird mit 1. Oktober noch teurer
Inflation im September bei 10,5 Prozent
Radfahrende dürfen künftig generell nicht bei Rot fahren, jedoch dürfen sie bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt.  | Foto: Sandra Schütz
Die CO2-Steuer in Höhe von 30 Euro pro Tonne verteuert Diesel aufgrund des höheren Kohlendioxid-Gehalts stärker als Benzin.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.