Reisestorno
Kunden warten monatelang auf Geld

Reisestorno seitens Veranstalter: Kunden müssen teils monatelang auf ihr Geld warten, doch Veranstalter von Pauschalreisen müssen Geld binnen 14 Tagen rücküberweisen.
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Soweit Pauschalreisen abgesagt, Flüge, Bahn- oder Busreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalte von der Unternehmerseite her gestrichen werden, ist die Situation eindeutig. Die Reisenden haben Anspruch darauf, das bezahlte Entgelt zurück zu bekommen, und zwar binnen 14 Tagen. Teilweise warten Reise-Kunden jedoch bis heute auf ihr Geld. 

ÖSTERREICH.  Gebucht war eine einwöchige Pauschalreise im August 2020. Vier Wochen vorab wurde sie vom Veranstalter storniert. Die Kunden forderten daraufhin die Retournierung ihres Geldes – bislang vergeblich. Dieser Fall ist laut Rechtsabteilung des ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) kein Sonderfall.

Geld zurück, egal ob Airline zahlt

Denn in der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs treten immer wieder derartige Fälle auf, bei denen die Reiseveranstalter das Geld nicht refundieren, obwohl die Reise von deren Seite abgesagt wurde oder das kostenlose Storno seitens der Reisenden berechtigt war. "Die Veranstalter argumentieren nämlich immer wieder damit, dass die Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie rückerstattet hätte – und eine Auszahlung an die Kunden könne erst im Anschluss daran erfolgen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Die Juristin stellt klar: "Dieses Argument ist rechtlich jedoch vollkommen irrelevant. Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch haftbar."

Rückzahlung binnen 14 Tagen

Laut Pauschalreisegesetz ist der Veranstalter klar zur unverzüglichen Rückzahlung, längstens aber binnen 14 Tagen, verpflichtet. "Dass diese Frist gerade im letzten für die Branche so herausfordernden Jahr teilweise nicht eingehalten werden konnte, dafür hat der Mobilitätsclub Verständnis. Aber dass die Kunden vom Veranstalter ihre Gelder so rasch wie möglich zurückerhalten müssen, steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass Kunden oft monatelang hingehalten werden – und ihnen bewusst die Unwahrheit gesagt wird", macht die Juristin deutlich.

Gilt auch für Buchungsplattformen

Auch Reisebüros und Buchungsplattformen agieren teilweise ähnlich. Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber zumeist die Funktion des Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters ein. Daher müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen Kundengelder rasch zurückzahlen.

Auch bei Einzelbuchung

Laut Verbraucherschutz haben Reisende, wenn Reisen oder Transporte nicht von Unternehmerseite her abgesagt werden,  jedenfalls das Recht von kurzfristig beginnenden Reisen, etwa eine Woche vorher, oder Transporten kostenlos zurückzutreten. Denn das ist für Pauschalreisen im Pauschalreisegesetz so ausdrücklich vorgesehen. Es liegen zweifellos weltweit Umstände vor, die "am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen". Laut Verbraucherschutz sei ein Wegfall der Geschäftsgrundlage auch bei Einzelbuchungen von Transport oder Unterkunft gegeben ist.

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Quellen: ÖAMTC
Verbraucherschutz

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