Von Stornos und anderen Scherereien
Wenn der Urlaub zum Flop wird

- Die Arbeiterkammer zeigt die Top-Urlaubsaufreger 2023.
- Foto: Nick Page
- hochgeladen von Anna Rauchecker
Bei einer vermiesten Reise können beim Konsumenten schnell Wolken über dem Urlaubshimmel aufziehen. Von sorgenfreier Zeit und Füße-in-den-Sand-Stecken ist bei Ärger mit Hotel, Flügen und Co. keine Rede.
ÖSTERREICH. Ewiges Warten oder Ausfallen des Fluges, Schwierigkeiten mit Hotelreservierungen oder Ärger mit Vermittlungsportalen – manche Hürden können den lang ersehnten Urlaub schnell zum Horrortrip machen. Die Arbeiterkammer (AK) hat insgesamt 332 Urlaubsbeschwerden genauer analysiert und die Top-Urlaubsaufreger 2023, sowie Tipps zum Konsumentenschutz ermittelt.

- Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.
- Foto: Christian Lambert
- hochgeladen von Anna Rauchecker
Top-Reiseärgernisse 2023
Die meisten Aufreger verzeichnete die AK-Analyse beim Ärger mit Flügen. Knapp 40 Prozent gaben an, Komplikationen mit Online-Plattformen, Stornierungen der Airlines, oder aber Scherereien mit Gepäckverlust oder -beschädigung erlebt zu haben. Besonders nervenaufreibend war für viele der Befragten die Rückerstattung des Reise- bzw. Flugpreises, wenn die Buchung über ein Online-Vermittlungsportal erfolgt ist. Rund jede fünfte Beschwerde (ca. 21 %) betraf Probleme mit Vermittlungsportalen und auch deren mangelnde Erreichbarkeit. Weiters hielten auch viele Pauschal- und Kreuzfahrtreisen nicht das, was sie anfangs versprachen.
Der dritte Hauptaufreger befand sich in der Sparte Beförderung während der Reise. Als Herausforderung stellte sich unter anderem die Stornierung von Mietautos heraus. Aufgrund von verspäteten Flügen war für viele Konsumentinnen und Konsumenten keine rechtzeitige Abholung des Mietautos möglich. Somit waren die gebuchten Autos nicht mehr zur Verfügung oder teurer zu mieten.

- Knapp 40 Prozent gaben an, Komplikationen mit Stornierungen der Airlines erlebt zu haben.
- Foto: Anete Lūsiņa
- hochgeladen von Anna Rauchecker
Das kann man bei einem Reinfall tun
Die AK empfiehlt frustrierten Urlauberinnen und Urlauber, sich nicht von Reisegesellschaften abspeisen zu lassen und seine Rechte als Konsument wahrzunehmen. Nach der Rückkehr der verpatzten Reise sollte man laut der AK am besten den Reiseveranstalter kontaktieren und auf die jeweiligen Mängel hinweisen. Bei Problemen mit dem Flug sieht die Fluggastrecht-Verordnung vor, sich direkt bei der Fluggesellschaft zu melden.
In vielen Fällen wird man bei den Reiseveranstaltern mit Gutscheinen abgefertigt. Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, die Preisminderung auszuzahlen. Wie viel man bei Reisemängeln zurückbekommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Orientierung bietet hierbei die Frankfurter Tabelle. Laut der AK können Urlauberinnen und Urlauber einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. In diesem Fall sollte der Reiseveranstalter oder seine Partner, wie die Fluggesellschaft oder das Hotel ein Verschulden treffen.
Für den nächsten Urlaub
Für die nächste Reise rät die Arbeiterkammer den Konsumentinnen und Konsumenten jegliche Reisemängel vor Ort genau zu dokumentieren bzw. zu abzufotografieren. Somit hat man klare Beweise in der Hand. Um das Urlaubsfiasko nächstes Mal zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, empfiehlt sich direkt beim Anbieter zu buchen. Online-Vermittlungsportale schicken ihre Kundinnen und Kunden bei Beschwerden gerne zwischen Fluglinie und Vermittler hin und her. Das ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur mühsam, sondern oft auch erfolglos. Darum gilt auch hierbei eine genaue Dokumentation der Kommunikation während der Buchung mit dem Reiseveranstalter.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.