EU-Recht
Digital Services Act der EU gegen Hass im Netz und Fake News

Im Sinne der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern sollen diese in den Nutzungsbedingungen der Plattformen klar und verständlich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.
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Der Digital Services Act (DSA) der EU zielt darauf ab, eine sicherere und gerechtere Online-Welt aufzubauen. Mit entsprechenden Vorschriften sollen alle Nutzerinnen und Nutzer in der EU gleichermaßen geschützt werden, sowohl in Bezug auf illegale Waren, Inhalte oder Dienstleistungen, als auch ihre Grundrechte.

ÖSTERREICH. Die seit 17. Februar 2024 geltende EU-Verordnung "Digital Services Act" (DSA) zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte - insbesondere den Austausch illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte - hintanzuhalten, und die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen.

Sanktionen vorgesehen

Der DSA gilt für alle Online-Vermittler und -Plattformen in der EU, etwa Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, AppStores, Online Reise- und Beherbergungsplattformen und Cloud-  und Messagingdienste. Das Gesetz bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der EU und den nationalen Behörden, um sicherzustellen, dass Plattformen ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Durchsetzung des Gesetzes umfasst nämlich eine vollständige Reihe von Ermittlungs- und Sanktionsmaßnahmen, die von den nationalen Behörden und der Kommission ergriffen werden können.

In Österreich erfüllt die Kontrollaufgabe die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die unter www.rtr.at/DSA_Austria Informationen zum DSA bereitstellt. In Österreich wurde für das DSA das Begleitgesetz DSA-BegG geschaffen, damit Userinnen und User i Schadensfall die Möglichkeit haben, Schadenersatz bei "Hass im Netz" zu verlangen, etwa bei erheblicher Ehrenbeleidigung. Auch wurde eine Schlichtungsstelle geschaffen, die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtet.

Verpflichtung von Online-Plattformen

Online-Plattformen müssen - über die für Vermittlungsdienste geltenden Verpflichtungen hinaus - Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen einrichten und eine außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit vorsehen.

Gewerbliche wie auch private Nutzer von Online-Plattformen haben fortan u.a. das Recht, sich bei der Plattform zu beschweren*, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu verlangen*, sich in ihrer eigenen Sprache bei ihrer nationalen Behörde zu beschweren oder bei Verstößen gegen die Vorschriften Schadenersatz zu fordern (siehe näher unten) – dies kann insbesondere auch für Online-Händler auf Online-Marktplätzen von Interesse sein.

Es bestehen Meldepflichten der Plattformen in Bezug auf Straftaten gegenüber den zuständigen Behörden.

Im Zusammenhang mit der Meldung von illegalen Inhalten ist außerdem eine Zusammenarbeit von Online-Plattformen mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern vorgesehen, wobei letztere von den nationalen Behörden zu benennen sind. Auch Reaktionsmöglichkeiten der Plattformen auf (wiederholt) missbräuchliche Meldungen sind vorgesehen.

Transparenzkriterien

Im Sinne der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern sollen diese in den Nutzungsbedingungen der Plattformen klar und verständlich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Plattformen ist es zudem untersagt, sogenannte Dark Patterns an ihren Schnittstellen zur Anwendung zu bringen. Dabei geht es um irreführende Design-Tricks, die Nutzer dahin gehend manipulieren, Entscheidungen zu treffen, die sie nicht zu treffen beabsichtigen.

Werbung verpflichtet

Nutzer sollen ferner auch besser über ihnen angezeigte Werbung informiert werden, was speziell die Transparenz von Algorithmen und Empfehlungssystemen für Produkte und Inhalte betrifft.

In diesem Zusammenhang wird auch ein Verbot gezielter Werbung auf Online-Plattformen durch Profiling von Kindern oder auf der Grundlage besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie ethnischer Herkunft, politischer Ansichten oder sexueller Ausrichtung normiert, ebenso wie die Vorgabe transparenterer Werbung auf Online-Plattformen und Werbebotschaften von Influencern.

Im Übrigen bleiben auf individualisierte Werbung gestützte Geschäftsmodelle dem Grunde nach zulässig.

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