AK-Greenwashing-Check
"Klimaneutral" oft nur leerer Werbeslogan

- Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich unterzog zwölf "klimaneutrale" Produkte einen Greenwashing-Check. In Bezug auf vier Unternehmen wirft die AK OÖ den Verdacht des Greenwashing auf.
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Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) unterzog zwölf Produkte, die als "klimaneutral" beworben werden, einem Greenwashing-Check. Hier zeigte sich, dass die Bezeichnung "Klimaneutralität" oftmals nur ein leerer Werbeslogan ist. So konnte in einem Drittel der Fälle nicht nachvollzogen werden, wie und in welchem Umfang CO2 eingespart oder kompensiert wird. Der AK-Konsumentenschutz sieht hier klares "Greenwashing" der Unternehmen und eine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten. Die betroffen Unternehmen zeigten sich gegenüber MeinBezirk.at verwundert über die Anschuldigen.
ÖSTERREICH. Unternehmen bewerben ihre Produkte zunehmend als klima- oder CO2-neutral. So sollen auch bewusste Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Marke gewonnen werden. Überprüfen lassen sich solche Werbeversprechen aber oftmals nur schwer. Der AK-Konsumentenschutz untersuchte nun zwölf Produkte, die das Prädikat "klimaneutral" tragen.

- Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich ruft die Konsumentinnen und Konsumenten dazu auf, grüne Werbeversprechen kritisch zu hinterfragen.
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Die AK OÖ beschreibt das Konzept der Klimaneutralität so:
"Ein Hersteller lässt den CO2-Ausstoß, der durch die Produktion und den Transport eines Produktes entsteht, von einem Zertifizierungsunternehmen berechnen. Diese Menge an Emissionen gleicht der Hersteller dann aus, indem er in Klimaschutzprojekte investiert."
In Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen ConPlusUltra überprüfte der AK-Konsumentenschutz daher unter anderem die CO2-Bewertungsmethode der Unternehmen und die unterstützten Klimaschutzprojekte.
Greenwashing-Verdacht bei vier Produkten
Vier der analysierten Produkte fielen beim Greenwashing-Check durch. Hierbei handelte es sich um ein Duschgel von Nivea, Mineralwasser von Evian, einem Pesto von PPura und dem "klimaneutralen" Treibstoff der OMV. Der AK-Konsumentenschutz und ConPlusUltra konnten bei diesen Produkten nicht im Detail nachvollziehen, wie und in welchem Umfang die Unternehmen CO2 einsparen oder kompensieren.
"Außerdem stellt sich die dringende Frage, ob das in Plastik verpackte Nivea Duschgel, das in PET-Flaschen abgefüllte und durch ganz Europa transportierte Evian Mineralwasser oder gar der Treibstoff der OMV überhaupt kompensiert werden kann oder sollte."

- Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellt die Frage, ob CO2-Emissionen überhaupt kompensiert werden können, wenn Produkte durch ganz Europa transportiert werden.
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Den Konsumentinnen und Konsumenten wird daher geraten, nicht auf diese Produkte zurückzugreifen. Dies wäre "wohl die effizienteste CO2-Vermeidung", so die AK OÖ. Die Konsumentenschützerinnen und -schützer kritisierten zudem, dass diese Unternehmen ihre Produkte auch weiterhin als "klimaneutral" bewerben dürfen, obwohl hierfür nachvollziehbare Methoden fehlen.
Reaktionen auf die Anschuldigungen der Arbeiterkammer
Die betroffenen Unternehmen zeigten sich auf Anfrage von MeinBezirk.at verwundert über die Ergebnisse des Greenwashing-Checks. Die Vorwürfe der AK OÖ können nicht nachvollzogen werden.
Die OMV verwies darauf, dass das Unternehmen 20 Prozent der verursachten CO2-Emissionen der OMV MaxxMotion Premium-Kraftstoffe mittels Zertifikaten ausgleiche. Für die Kundinnen und Kunden führe dies zu keinen Mehrkosten oder zusätzlichen Aufwand. Außerdem unterstütze die OMV Klimaschutzprojekte, die anerkannte Standards erfüllen. Diese orientieren sich an den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.
Auch für Evian sei Nachhaltigkeit ein zentrales Thema, wie das Unternehmen gegenüber MeinBezirk.at beteuert:
"Wir bemühen uns seit Jahren um die Reduktion der CO2-Emissionen – zum Beispiel indem wir das Flaschengewicht reduzieren oder ausschließlich erneuerbare Energien in der Abfüllanlage verwenden. Darüber hinaus verwenden wir die ökologisch sinnvollste Verpackung, eine komplett recycelbare PET-Einwegpfandflasche. Der Großteil des evian Sortiments besteht zu 100 Prozent aus Altplastik - ausgenommen Deckel und Etikett."
Die Restemissionen kompensiere das Unternehmen. Die Zertifizierung für Klimaneutralität von The Carbon Trust bestätige dies und bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung beim Einkauf.

- Die betroffenen Unternehmen zeigten sich gegenüber MeinBezirk.at, verwundert über die Anschuldigungen der AK OÖ und gaben an, dass bewusste Schritte gesetzt werden, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
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Beiersdorf, das Unternehmen hinter der Marke Nivea, erklärte, dass auf den Produkten bewusst nicht die weitverbreitete Bezeichnung "klimaneutral" verwendet werde. Diese vermittle den Konsumentinnen und Konsumenten den falschen Eindruck, dass die Produkte emissionsfrei hergestellt wurden. Man treffe signifikante Maßnahmen, um den Emissionsausstoß zu verringern, ein gewisser CO2-Abdruck sei bei der Produktion aber dennoch vorhanden. Um hier transparent gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu sein, benutze man daher die Bezeichnung "klimaneutralisiert".
"Bei unseren NIVEA Duschgels haben wir über Jahre hinweg stetig die Formel und auch die Verpackung optimiert, zuletzt im Jahr 2022 auf eine Leichtgewichtflasche umgestellt, die mit 25 Prozent weniger Plastik auskommt und die CO2-Emissionen verpackungsseitig um zirka 32 Prozent verringert. Zudem sind die Flaschen mindestens zu 96 Prozent aus Rezyklat."
Auch Cemal Cattaneo, der Gründer von PPura, erklärte gegenüber MeinBezirk.at, dass er dem Greenwashing-Check und dem Ergebnis der Arbeiterkammer nur wenig abgewinnen könne. Der Klimaschutz spiele für das Unternehmen seit dessen Gründung eine wichtige Rolle, weshalb der Fokus laufend darauf liege, die eigenen Emissionen zu verringern. PPura gleiche zudem nicht nur das selbst freigesetzte CO2 aus, sondern auch alle weiteren Emissionen, "vom Anbau unserer Rohstoffe über Produktion, Transport, Distribution bis ins Lager unserer Kunden und sogar bis hin zur Entsorgung beim Verbraucher." Dies werde von einem unabhängigen Zertifizierer durchgeführt und PPura gleiche die Emissionen sogar doppelt aus. Cattaneo verweist darauf, dass sich diese Informationen detailliert auf der Webseite des Unternehmens finden lassen und sogar auf den Verpackungen Aktivitäten zur CO2-Reduktion erklärt werden.
"Ich persönlich finde es sehr verwunderlich, dass bei unseren Produkten von "akutem Greenwashing-Verdacht" gesprochen wird, wenn man sich doch mit wenigen Klicks von dem Gegenteil überzeugen kann."
Klimaneutrale Testsieger mit ambitionierten Zielen
Positiv hob die AK OÖ drei Unternehmen hervor, die sehr gut transparent machen, "wie CO2 in der Produktion bereits eingespart wurde oder wie nicht vermeidbare Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensiert werden sollen." Die klimaneutralen Testsieger – Logitech, Wasa und Two Thirds – betreiben einen großen Aufwand, um die CO2-Emissionen zu ermitteln, die ihre Produkte verursachen. Auch die jeweiligen Klimaschutzziele seien hier klar definiert und ambitioniert.

- Drei Unternehmen wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich als "Klimaneutrale Testsieger" ausgezeichnet.
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Die AK OÖ verweist aber darauf, dass CO2-Kompensationen nicht immer sinnvoll seien. Zunächst gehe es darum die direkten Emissionen zu reduzieren oder generell zu vermeiden. Eine freiwillige Kompensation könne nur zum Klimaschutz beitragen, wenn sich diese auf unvermeidbare Ausstöße reduziere.
Forderung nach klaren Regeln für "grüne Werbung"
Die AK OÖ fordert, dass Unternehmen "grüne" Label nur dann verwenden dürfen, wenn diese von externen Kontrollstellen überprüft werden. Zusätzlich müssen Verstöße direkt bestraft werden und seien nicht zu umgehen. Nur so könne Greenwashing vermieden werden.
Erst Ende März wurde auf europäischer Ebene ein erster Entwurf der "Green Claims"-Verordnung vorgelegt. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Unternehmen grüne Werbeversprechen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und weiterführenden Informationen stützen müssen.
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