Nach der Sperrstunde: Wenn im Gastgarten Unklarheit herrscht

Nach der Sperrstunde ist oft nicht ersichtlich, ob nur geraucht oder noch konsumiert wird. M. Schunko fordert eine klare Regelung. | Foto: Jorj Konstantinov
  • Nach der Sperrstunde ist oft nicht ersichtlich, ob nur geraucht oder noch konsumiert wird. M. Schunko fordert eine klare Regelung.
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Ein Sommertag reiht sich aktuell an den nächsten: Idealer Zeitpunkt, um sich auf ein Gläschen in einen der zahlreichen Grazer Gastgärten zu setzen und die zumeist lauen Abende ausklingen zu lassen. Von Mitte Juni bis Mitte September können die Gäste in der Murmetropole ihre Getränke bis 23.30 Uhr im Freien genießen. Danach kommt es aber mitunter zu einigen Unklarheiten, die vor allem die immer größer werdende Anzahl an rauchfreien Lokalen betrifft.

Raucher oder Konsument

"Die Raucher gehen jetzt vorschriftsgemäß vor die Tür. Was passiert aber, wenn die Sperrstunde bereits eingetreten ist? Für die Ordnungswache ist es auf den ersten Blick sicher nicht leicht zu erkennen, ob die Gäste noch ihr Getränk fertig konsumieren oder ob sie ,nur' mehr rauchen", erläutert Gemeinderat Michael Schunko.
Der Grazer Gastronom (Eckstein, Freiblick, Kunsthauscafe) würde sich, wie die meisten seiner Kollegen, eine klare gesetzliche Lösung wünschen.

Keine Rechtssicherheit

"Wir brauchen Rechtssicherheit wie es sie im Bezug auf die Raucherregelung in anderen Ländern gibt." Im gleichen Atemzug könne auch wieder einmal über eine Ausdehnung der Gastgartenöffnungszeiten im Sommer nachgedacht werden. "Das würde dem Zeitgeist entsprechen, schließlich gehen die Leute heute später weg als noch vor ein paar Jahren."
Solange aber der Status quo Gesetz ist, tritt Schunko für mehr Kommunikation ein. "Am besten ist immer, das Gespräch mit der Ordnungswache zu suchen. Es heißt ja nicht umsonst, dass beim Reden die Leute zusammenkommen. Im Umkehrschluss sollten auch nicht voreilig Strafen ausgesprochen werden."

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