Keine Arbeitslosenwelle bei Menschen mit Behinderung
Vor knapp einem Jahr sind mit einer Gesetzesnovelle die Lohnkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderung weggefallen. Der Lohnkostenzuschuss sollte Betrieben einen finanziellen Ausgleich für die geringere Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung geben. Mit der Novelle des Behindertengesetzes wurden diese Zuschüsse für Betroffene mit weniger als 50 Prozent Behinderung gestrichen. Wer eine höhere Beeinträchtigung aufweist, kann den Lohnkostenzuschuss nach wie vor beim Bund beantragen.
Die ursprünglichen Befürchtungen der Kritiker, die Novelle des Behindertengesetzes könnte bis zu 700 Betroffene arbeitslos machen, sind aber - wie ein Blick auf die Arbeitsmarktdaten zeigt - nicht eingetreten. Im April waren in der Steiermark 2.281 Menschen mit Behinderung ohne Beschäftigung, das sind um rund 100 mehr als im April des Vorjahres. Der Anstieg liegt hier mit fünf Prozent aber deutlich unter jenem der gesamten Arbeitslosigkeit, wo das Plus 8,6 Prozent betrug – mehr dazu in Arbeitslosigkeit weiter auf Rekordniveau (4.5.2015).
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