„Rosa Zettel“ gilt bis zum Jahr 2033
Lenkerberechtigungen werden in Österreich grundsätzlich unbefristet erteilt, Führerscheine, die seit dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind aber alle 15 Jahre zu erneuern – die vor diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine, also auch die berühmten „rosa Zettel“ gelten bis 2033.
Die Führerscheinklassen C1, C und D werden hingegen auf fünf Jahre befristet und sind daher alle fünf Jahre bzw. ab dem 60. Lebensjahr alle zwei Jahre zu verlängern. Vor dem 1. November 1997 ausgestellte Führerscheine der Klassen C1, C bzw. D sind bis zum Ablauf des 48. Lebensjahres zu verlängern – dies gilt auch, wenn die Befristung nicht im Führerschein eingetragen ist.
Diesbezügliche Verständigungsschreiben gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr, es obliegt jedem Führerscheinbesitzer, sind rechtzeitig um eine Verlängerung zu kümmern. Für eine Verlängerung benötigt man den Führerschein, ein Passbild und ein ärztliches Gutachten (nicht älter als 18 Monate). Alle detaillierten Informationen in den BH-Bürgerservicestellen in Hartberg und Fürstenfeld.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.