S7: Eine neue Ära für die Region
Knalleffekt: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Wasserrechtsbescheid zurück - grünes Licht für den S7-Bau.
Statt "zurück an den Start" heißt es nun Schnellstraßenbau: Laut einer Aussendung des Projektwerbers Asfinag hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen den Wasserrechtsbescheid zum Abschnitt West der Fürstenfelder Schnellstraße S7 nach viermonatiger Prüfung abgewiesen. Bereits im Juni waren die Beschwerden gegen die UVP-Genehmigung von Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Damit liegen alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor.
Die Asfinag will noch in diesem Jahr die Hauptbauleistungen ausschreiben. "Eventuelle zusätzliche Auflagen werden nach genauer Prüfung dieser neuen Entscheidung selbstverständlich in die Ausschreibungen einfließen", spricht Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher von einer übaraus erfreulichen Nachricht.
Demo abgesagt
Für 2. September hatte die Impulsregion Fürstenfeld mit Obmann Bgm. Werner Gutzwar eine "Pro S7"-Demonstration angekündigt. Diese wird aufgrund der aktuellen Ereignisse auf Eis gelegt. „Es ist die schönste Absage in meiner politischen Laufbahn", sagte der Fürstenfelder Bürgermeister Werner Gutzwar in Übereinkunft mit seinen politischen Mitstreitern die geplante Protestaktion ab.
Er bezeichnete den positiven Bescheid als eine neue, wichtige und nachhaltig positive, wirtschaftliche Ära in Fürstenfeld und in der Region. "Wir können jetzt in konkrete Verhandlungen und Umsetzungsmaßnahmen mit unseren interessierten Investoren gehen. Ebenso können wir nun auch weitere neue wirtschaftliche Perspektiven direkt am Fürstenfelder S7-Knoten anbieten", ist der Fürstenfelder Stadtchef von einer dynamischen Wirkung überzeugt.
Erhöhte Verfahrenskosten
Trotz der aufkeimenden Freude ist das jahrelange Tauziehen um die S7 an den regionalen politischen Verantwortungsträgern nicht ohne Spuren und nicht ohne Fassungslosigkeit vorüber gegangen. Für Gutzwar ist es unverständlich, dass dieses enorm wichtige Infrastrukturprojekt auf Grund eines von einer Handvoll Gegnern ausgenutzten Verfahrensdschungels solange verzögert werden konnte. Neben Mehrkosten in Millionenhöhe hätten sich wirtschaftliche Folgeprojekte mit erheblichem Arbeitsplatzpotenzial verzögert, den Gemeinden habe der Aufschub Geduld, den Menschen Lebensqualität gekostet. Die Schnellstraße S7 wird über 28 Kilometer von der A2 bei Riegersdorf bis an die ungarische Grenze führen. Die aktuell anberaumten Kosten belaufen sich auf rund 630 Millionen Euro. "Das hätten wir ohne die Verzögerungen wesentlich billiger haben können" meinte Gutzwar.
Entscheidung respektieren
Auch der Bürgermeister der vom massiven Verkehrsaufkommen auf der B65 betroffenen Gemeinde Großwilferdorf, Johann Urschler, zeigt sich erleichtert. "Ich hoffe - im Interesse unserer betroffenen Bevölkerung, dass die als vermeintliche Gutmenschen getarnten Gegner nun endlich die Entscheidungen der unabhängigen Richterinstanzen respektieren und nicht durch weitere Einsprüche verzögern", so Urschler. Er pocht weiterhin auf eine Bereinigung der Einspruchs-Labyrinthe von Seiten des Gesetzgebers und der künftigen Regierung.
"Zwei Aspekte sind aus meiner Sicht in der unendlichen Causa der S7 äußerst bedenklich und verantwortungslos. Seitens der EU gibt es zwar eine Flora- und Fauna-Richtlinie, durch die Tier- und Pflanzenschutz geregelt ist, es gibt jedoch keine Richtlinie für den Schutz der Menschen, welche täglich mit den negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs leben müssen. Es muss zu denken geben, wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, seine eigenen Gesetze und Verordnungen umzusetzen", so Urschler.
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