Covid-19
Keine Impfpflicht oder negative Konsequenzen für Jugendliche
INNSBRUCK. Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) mit Sitz in Innsbruck begrüßt die Zulassung einer Covid-19-Impfung für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren. Eine verpflichtende Covid-19-Impfung wird abgelehnt, es dürfen aus der Ablehnung auch keine negativen Konsequenzen entstehen.
Stellungnahme
Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) begrüßt die Entscheidungder europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde EMA zur Zulassung einer COVID-19-Impfung für
Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren und unterstützt die Empfehlung des österreichischen
Nationalen Impfgremiums (NIG) vom 28.5.2021 zur Umsetzung eines entsprechenden
Impfprogramms.
Begründung
Wesentlichstes Argument für die Impfung auch von Kindern und Jugendlichen ist der durchdie Impfung zu erwartende Individualschutz. D.h. dass die Geimpften weitestgehend vor
einer Infektion und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind.
Die Analyse österreichischer Daten hat ergeben, dass im Kindes- und Jugendalter bei etwa
einer von 1.000 Infektionen mit einem schweren Verlauf gerechnet werden muss. Bisher
mussten in Österreich ca. 500 Patientinnen und Patienten in der Altersgruppe 0 – 19 stationär
aufgenommen werden und es wurden 3 Todesfälle registriert (bei allerdings schwerer Vorerkrankungen).Bei fehlendem Impfschutz muss im Lauf der nächsten Jahre mit zahlreichen weiteren
krankenhauspflichtigen Verläufen gerechnet werden.
Demgegenüber gab es in der Zulassungsstudie keine schwerwiegenden Impfkomplikationen,
und auch die kanadischen und US-amerikanischen Impfprogramme erbrachten unter bisher
mehr als 2 Millionen Geimpften in dieser Altersgruppe keine Berichte über derartige
Komplikationen.
Die Nutzen-Risiko-Relation spricht aus derzeitiger Sicht somit eindeutig für die
Impfung.
Gemeinschaftsschutz
Ein weiteres Argument für die Impfung auch bei Personen < 16 Jahren ist die Herstellungeines Gemeinschaftsschutzes (früher als „Herdenschutz“ bezeichnet). Dafür ist vermutlich
eine Immunisierung von zumindest 70% der Gesamtpopulation erforderlich. Da eine
Impfpflicht weder für Erwachsene noch für Kinder existiert und daher keine Altersgruppe völlig
„durchgeimpft“ ist, sind zum Erreichen eines Gemeinschaftsschutzes auch Kinder und
Jugendliche in das Impfprogramm mit einzubeziehen.
Von einem derartigen Gemeinschaftsschutz profitieren letztlich ALLE, auch die Kinder
und Jugendlichen.
Psychosoziale Vorteile
Schließlich erbringt Immunität durch Impfung auch psychosoziale Vorteile. Nichtanbieten derImpfung an Kinder und Jugendliche entspräche einer Diskriminierung dieser Altersgruppe und
das Vorenthalten eines von „3 G“2. Es ist anzunehmen, dass auch zukünftig die erfolgte
Immunisierung diverse Vorteile in öffentlichen Bereichen mit sich bringt (Schulbesuch ohne
wiederholtes Testen, Quarantänevermeidung, Besuch von Veranstaltungen, Sportstätten,
Flugreisen u.a.m.).
Das Angebot der Impfung auch an 12-15 Jährige entspricht somit auch einerGleichberechtigung dieser Altersgruppe.
Kein Impfzwang
Die ÖGKJ spricht sich gegen eine verpflichtende COVID-19 Impfung aus.Darüber hinaus darf die Entscheidung gegen die Impfung zumindest im Bereich öffentlicher
Einrichtungen (z.B. Schulen) – über die 3G-Regel hinaus - keine negativen Konsequenzen haben.Damit soll verhindert werden, dass die Impfung als Druckmittel gegen Eltern eingesetzt wird.
Impfprogramm
Schließlich spricht die ÖGKJ für die Umsetzung des Impfprogrammes bei Personen zwischen 12 und15 Jahren folgende ergänzende Empfehlungen aus:
- Für Impfungen in dieser Altersgruppe soll bis zum Vorliegen weiterer umfangreicherErfahrungen eine vertiefte Aufklärung angeboten werden. Diese soll Sinn der Impfung
und Rationale der Impfempfehlung darstellen, aber auch die noch begrenzte Datenlage
ansprechen. - Kinder und Jugendliche sollen in Aufklärung und Entscheidung altersgemäßeingebunden werden.
- Im Fall einer Entscheidung gegen eine Impfung soll jedoch in sinnvollem zeitlichenAbstand unter Verweis auf die aktualisierte Datenlage die Durchführung der Impfung
neuerlich angeboten werden.
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