Tilg - Eine Transparenz bei Wartelisten für Operationen ist bereits gegeben

Angesichts dramatisch sinkender Absolventenzahlen verteidigt Tirols Gesundheits- und Wissenschaftslandesrat Bernhard Tilg die Pläne zur Schaffung einer Medical School in Tirol. | Foto: Land Tirol/Forcher
  • Angesichts dramatisch sinkender Absolventenzahlen verteidigt Tirols Gesundheits- und Wissenschaftslandesrat Bernhard Tilg die Pläne zur Schaffung einer Medical School in Tirol.
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Bundesgesetz regelt Wartelisten-Transparenz

Mittels Bundesgesetz wurde eine Grundsatzregelung für eine transparente Führung der Wartelisten für nicht akute Operationen geschaffen. Dies gilt für alle planbaren Operationen im Bereich der Augenheilkunde, der Orthopädie und der Neurochirurgie. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn die Wartezeiten regelmäßig vier Wochen übersteigen. PatientInnen müssen über die konkreten Wartezeiten informiert werden. Die Vorgaben des Bundes wurden in das Tiroler Krankenanstaltengesetz umgesetzt.

Transparenz bei Wartezeiten auf Operationen

Die betroffenen Tiroler Krankenanstalten sind bemüht die Wartezeiten auf eine Operation transparent zu halten. Es gibt beispielsweise keine Wartelisten für das Festlegen von Terminen. In Tirol wird mit den PatientInnen gemeinsam ein Termin für einen geplanten Eingriff festgelegt, sie werden nicht vorher auf Wartelisten gesetzt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können allerdings genaue Operationsterminpläne nicht nach aussen hin transparent gemacht werden.

Zeitpunkt des Eingriffs hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab

Der genaue Zeitpunkt für den Eingriff hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Besonders dringende Eingriffe werden natürlich vorgezogen. Eine Bandscheibenoperation, bei der schon motorische Ausfallserscheinungen auftreten, wird innerhalb von 14 Tagen erfolgen, erläutert Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.
Neben der Dringlichkeit eines medizinischen Eingriffs spielen auch die Ressourcen eines Spitals in Bezug auf die Verfügbarkeit eines Operationsteams und -saales eine Rolle. Neben Terminwünschen werden auch Arztwünsche berücksichtigt.

Gesundheitslandesrat Bernard Tilg fasst zusammen

  • Planbare medizinische Eingriffe müssen in einem für den Patienten verträglichen und medizinisch rechtfertigbaren Zeitrahmen liegen.
  • Die Wartezeiten müssen für den einzelnen Patienten/die einzelne Patientin transparent sein. Das persönliche Gespräch zwischen PatientIn und Arzt ermöglicht diese Transparenz
  • Abstrakte Wartelisten haben keinen Informationswert für die eigene Operation.
  • Durchschnittswerte der Wartezeit sind nicht aussagekräftig und schaffen nur eine Scheintransparenz
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