Polizeimeldung
45.000 Euro in 13 Jahren erschlichen
INNSBRUCK. Zwischen 2008 und 2021 hat eine 47-jährige über 45.000 Euro an Sozialleistungen erschlichen. Die Einnahmen stammten aus Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe und Mindestsicherung sowie einer Zimmervermietung.
Polizeimeldung
Eine aus der Türkei stammende 47-jährige Österreicherin wird beschuldigt, zwischen 2008 und 2021 Sozialleistungen von verschiedenen Behörden/Ämtern durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen und sich so um einen Gesamtbetrag von mehr als € 45.000 Euro unrechtmäßig bereichert zu haben.
Die Beschuldigte mietete im Jahre 2008 für sich und ihre Tochter eine Wohnung im Stadtgebiet von Innsbruck und beantragte wegen Mittellosigkeit Mindestsicherung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und Mietzinsbeihilfe für diese Wohnung. Nachdem ihre damals 10-jährige Tochter im Jahre 2009 in die Türkei zu den Großeltern verzogen war, vermietete die Frau durchgehend das Zimmer ihrer Tochter, teilweise auch die gesamte Wohnung, während sie sich selbst ebenfalls in der Türkei aufgehalten hatte. Die Beschuldigte verschwieg den Behörden, das aus dieser Untervermietung stammende zusätzliche Einkommen von etwa € 500 pro Monat, den Wegzug ihrer Tochter in die Türkei als auch ihre eigenen, oft monatelangen Auslandsaufenthalte.
Weiters konnte ermittelt werden, dass die Sozialhilfeempfängerin in der Türkei ein Haus und eine Wohnung gekauft hatte und dieses Vermögen ebenfalls den österreichischen Behörden verschwiegen hatte. Durch das konkludente Verhalten der Beschuldigten erhielt diese teilweise zu Unrecht Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe und Mindestsicherung.
Anmerkung Red.: Der Begriff „konkludentes Verhalten“ (das im Vertragsrecht eine wichtige Bedeutung hat) umfasst eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten aber sichtbare und nachvollziehbare Willenserklärung.
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