St. Nikolaus
Abrisse sollen verhindert werden

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INNSBRUCK. Die Innsbrucker Politik war sich einig und hat die Verlängerung der Bausperre einstimmig beschlossen. Der neue Bebauungsplan und die Verordnung der Schutzzone wird positiv aufgenommen, offene Fragen gibt es aber trotzdem.

Gemeinderatsbeschluss

Der Bauauschuß hat unter anderem eine Liste an 71 charakteristischen Gebäude erarbeiten, die unter besonderen Schutz stehen. Die Stadt erwartet zahlreiche Einsprüche gegen die Schutzzone. Die Eigentümer der Häuser werden zum Erhalt verpflichtet, haben aber auch die Möglichkeit um finanzielle Unterstützung anzusuchen. Eine Informations-Veranstaltung wird vorbereitet.

Kritik

Klaus Spielmann vom Verein "Rettet die Koatlackn" sind die Gemeinderatsentscheidung grundsätzlich positiv. Aber es gibt auch Kritikpunkte: "Im Detail ist natürlich zu hinterfragen, welche Gebäude das betrifft und v.a. welche Gebäude nicht als schutzwürdig angesehen werden." Bei einer ersten Durchsicht des Planes gab es für die Vereinsvertreter durchaus Überraschungen. So sind die Gebäude Bäckerbühelgasse 5,7 und 9 nicht als schutzwürdig erkannt, obwohl die das Bild der Gasse sehr wesentlich prägen und deren Abbruchgefährdung sehr akut ist. Ähnlich zeigt sich das Bild in der Fallbachgasse. Das Gebäude Fallbachgasse 8, ein kleines bäuerliches Haus mit barockem Fresko, gilt ebenfalls nicht als erhaltenswert. "Dies ist schon sehr verwunderlich, v.a. wenn man sieht, dass das deutlich jüngere Pfarrheim (Fallbachgasse 7) als besonders erhaltenswert ausgewiesen ist, obwohl es erst Mitte der 1920er Jahre errichtet wurde. Es stellt sich also schon die Frage, ob hier nur objektive Kriterien im Hinblick auf Orts- und Straßenbild zugrunde gelegen sind", meint Klaus Spielmann.

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