Job & Corona
AK fordert mehr Schutz für schwangere Beschäftigte
Je länger die Corona-Krise dauert, umso mehr steigt auch die Verunsicherung bei schwangeren Arbeitnehmerinnen. Viele haben Angst, sich mit COVID-19 zu infizieren und damit auch die Gesundheit ihres Kindes zu gefährden.
„Deshalb fordert die AK Tirol schon seit Monaten, Schwangere in die Corona- Risikogruppe aufzunehmen“, betont Ombudsmann Erwin Zangerl. „Hinzu kommt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt für eine Freistellung unter Bezug des vorzeitigen Wochengelds, ausschließlich auf Grund von SARS-CoV-2.“
Fakt ist: Arbeitgeber haben derzeit lediglich „erhöhte Schutzmaßnahmen“ zu treffen, um werdende Mütter vor einer Ansteckung zu schützen. Ausschlaggebend dafür ist das Ergebnis einer sogenannten „Gefährdungsbeurteilung“ nach dem Mutterschutzgesetz, die jedoch nicht einheitlich ist, sondern unterschiedlich ausfallen kann. „Damit ist nicht pauschal festgelegt, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind“, kritisiert AK Präsident Zangerl.
Fatale Annahme?
Zwar gibt es laut Arbeitsinspektorat (vom 7.10.2020) keinen Hinweis, dass eine SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren schwerer verläuft als bei Nicht-Schwangeren, allerdings gibt es neuere US-Daten, die dieser Annahme widersprechen. So kann es gerade im letzten Schwangerschaftsdrittel – vor allem bei Übergewicht, Bluthochdruck und einem Alter über 35 Jahren – zu einem schwereren Verlauf kommen. Ebenso erhöht sich die Gefahr einer Frühgeburt. Auch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zählt Schwangere zu den Risikogruppen und verweist auf einen erhöhten Schutz am Arbeitsplatz.
Vorzeitiger Mutterschutz
„Schwangere Arbeitneh- merinnen sollten endlich die Möglichkeit auf vorzeitigen Mutterschutz haben und damit Anspruch auf Wochengeld“, stellt der Tiroler AK Präsident klar.
Die AK fordert deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach aufgrund von SARS-Cov-2 ab sofort eine Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen – besonders im Gesundheitsbereich – unter Bezug des vorzeitigen Wochengelds möglich ist. „Diese Freistellungsmöglichkeit muss auch so ausgestaltet sein, dass im Fall zukünftiger Epidemien rasch reagiert werden kann und Schwangere keinem unnötigen Risiko ausgesetzt werden“, so Zangerl.
Infos & Hilfe
Die Arbeitsrechtsexper- tinnen und Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol helfen und beraten unter 0800/22 55 22 – 1414, per E-Mail an arbeitsrecht@ak-tirol.com oder in der AK Tirol in Innsbruck und in den Bezirken zu den gewohnten Öffnungszeiten.
AK TIROL
Maximilianstraße 7, Innsbruck
Tel. 0800/22 55 22-1101
erwin.zangerl@ak-tirol.com
Mehr vom AK Tirol Ombudsmann unter meinbezirk.at/ombudsmann
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