Parkplatzproblematik
Anrainerparkplätze weiterhin ganz oben auf der Wunschliste

Verschiedene Parkmöglichkeiten werden in Innsbruck angeboten. | Foto: Ranalter
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Anrainerparkplätze sind von der Bevölkerung weiterhin gewünscht. So das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage der BezirksBlätter-Innsbruck-Redaktion.

INNSBRUCK. Parken in Innsbruck. Das Angebot reicht von öffentlichen Tiefgaragen (insgesamt 291 Tief- und Parkgaragen) über kostenpflichtige Kurzparkzonen oder Parkstraßen, Anwohnerparkkarten, Berufsparkkarten und Werkstattkarten sowie zwei Park&Ride-Angebote der IVB und der ÖBB. Vor allen in jüngeren Stadtteilen sind bei vielen Wohnanlagen Tiefgaragen fester Bestandteil der Mietverträge. Für Personen mit Gehbehinderung gelten Sonderregelungen. 

Umfrage

Anrainerparkplätze werden von der Innsbrucker Bevölkerung weiterhin massiv gewünscht. In der nicht repräsentativen Umfrage der BezirksBlätter-Innsbruck-Redaktion stellen rund 80 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Angebot an Anrainerparkplätzen nicht ausreichend ist. Frage: "Gibt es in Innsbruck ausreichend Anwohnerparkplätze?" Ja: 20,17 Prozent, Nein 79,83 Prozent (Beteiligung 357 User). Die Frage: "Sind Anwohnerparkkarten zu teuer?" beantworteten 59,23 Prozent mit Ja. 65,86 Prozent antworteten auf die Frage "Soll die Parkplatzgebühr nach Größe der Autos gestaffelt werden?" mit Nein.

Mehr zum Thema Anrainerparkplätze im BezirksBlätter-Innsbruck-Dossier

Parkplatzsituation

Laut einer Anfragebeantwortung (eingebracht von GR Mariella Lutz) im Gemeinderat gibt es 9.912 Anwohnerparkplätze und Parkplätze mit Markierungen in den Stadtteile Innenstadt, Marihailf St. Nikolaus, Wilten, Pradl, Reichenau, Hötting und Höttinger Au. Andererseits besitzen rund 13.000 Innsbruckerinnen und Innsbrucker eine Anwohnerparkkarte, also die Erlaubnis zum Parken ohne Parkplatzgarantie. Die Frage, wie viele Parkplätze in Kurzparkzonen aufgrund von Radabstellplätzen weggefallen sind, konnte das Amt nicht detailliert beantworten. 2021 wurde eine Untersuchung durchgeführt, hier gab es in drei Parkzonen einen Wegfall von insgesamt 28 Parkplätzen.

Innsbruck und seine Parkplätze, seit Jahren ein Thema mit viel Diskussionsstoff | Foto: Kretzschmar
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Fakten

Wie kann in Innsbruck geparkt werden? Hier die Antworten.
Kurzparkzonen & Parkstraßen
In den städtischen Kurzparkzonen ist die Parkzeit auf 90 bzw. 180 Minuten limitiert. Ohne Zeitlimit kann gegen Gebühr entweder in den öffentlichen Tiefgaragen oder in Parkstraßen geparkt werden.
Kurzparkzonen
In den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt Innsbruck dürfen Sie je nach Zone 90 oder 180 Minuten lang parken. In den 90-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Freitag, 9.00 bis 21.00 Uhr, und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig.
Die Zonen sind blau markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
Parkstraßen
In der Parkstraße können Sie ohne Zeitlimit gebührenpflichtig parken.
Gekennzeichnet sind Parkstraßen mit einem „P“ in einem grünen Kreis und einer grünen Linie. Wenn das „P“ überfahren wird, sind Sie in einer Parkstraße, auch grüne Zone genannt. Das „P“ dient – neben der Beschilderung – der besseren Erkennbarkeit einer Parkstraßenregelung. In den Parkstraßen sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr Gebühren zu bezahlen. In den Parkstraßen bei folgenden Naherholungsgebieten gilt die Gebührenpflicht an sieben Tagen in der Woche: Schloss Ambras, Hungerburg, Parkplatz Kranebitten, Parkplatz Hawaii, im Sommer: Zone N (Tivoli Freischwimmbad).
Zonen für Anwohnerinnen und Anrainer
Es kann überall Parkstreifen geben, in denen nur Anwohnerinnen und Anwohner mit der AnwohnerInnenparkkarte parken dürfen. Anwohnerparkstreifen gibt es vor allem in den Kurzparkzonen. Sie sind gekennzeichnet mit Halte- und Parkverbotstafeln mit Zusatztafeln wie “ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkarten der Zone ‚Y‘“. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht oder AnwohnerInnen-Parkstreifen aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.

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