Appell zu mehr Achtsamkeit und Einhaltung der Maßnahmen

Bürgermeister Georg Willi informiert über die Entwicklung der Zahlen der positiv getesteten Personen in der Landeshauptstadt. | Foto: zeitungsfoto.at
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INNSBRUCK. Besonders wichtig sind Bürgermeister Georg Willi die Maßnahmen für die Alten- und Pflegeheime. Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi informierte über die Maßnahmen aufgrund der roten Corona-Ampel. Vor allem die fehlende Achtsamkeit hat die Anzahl an Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, stark ansteigen lassen. Im Innsbrucker Rathaus wird ab Montag, 19. Oktober, der Parteienverkehr wieder auf Terminvereinbarungen gesetzt.

Optimierung

„Zu den Wohn- und Pflegeheimen hatten wir in der Stadt bereits eine Verordnung in der Schublade, die wir durch die Verordnung des Landes nun nicht mehr brauchen. Entscheidend ist, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher limitiert und das Besuchsmanagement optimiert wird. Genauso wichtig ist, dass die alten Menschen weiterhin besucht werden dürfen, um zu verhindern, dass sie vereinsamen.“

Achtsamkeit

„Es ist das eingetreten was niemand von uns wollte – fehlende Achtsamkeit hat die Anzahl an Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, stark ansteigen lassen. Ich finde das sehr bedauerlich, weil nun wieder Maßnahmen notwendig sind, die unser Leben einschränken. Ich sehe Rot als Weckruf für uns alle“, appelliert Bürgermeister Georg Willi. „Jetzt ist vor allem eines wichtig: Mehr Achtsamkeit! Wir müssen mehr Abstand halten, wir müssen vermehrt Masken tragen und uns an Hygienemaßnahmen wie Hände waschen und desinfizieren halten. Es gilt wieder mehr auf einander zu schauen.“

Alten- und Pflegeheime

Besonders wichtig sind Bürgermeister Georg Willi die Maßnahmen für die Alten- und Pflegeheime. „Zu den Wohn- und Pflegeheimen hatten wir in der Stadt bereits eine Verordnung in der Schublade, die wir durch die Verordnung des Landes nun nicht mehr brauchen. Entscheidend ist, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher limitiert und das Besuchsmanagement optimiert wird. Genauso wichtig ist, dass die alten Menschen weiterhin besucht werden dürfen, um zu verhindern, dass sie vereinsamen.“

Landes-Maßnahmen

  • In besonders sensiblen und gefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendhilfe wird die Zahl der täglichen BesucherInnen auf zwei Personen beschränkt. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Hygienebestimmungen für BesucherInnen und das Personal.
  • In orangen und roten Bezirken wird die Schulampel auf orange gestellt. Das bedeutet, dass ab der Sekundarstufe 2 – also beispielsweise in HTLs, Handelsakademien und Oberstufengymnasien – auf Distance Learning umgestellt wird. Gemäß der Schulampel treten hier auch zusätzliche Schutzmaßnahmen in Kraft.
  • In der Landesverwaltung wird überall dort, wo es möglich ist, auf Home-Office umgestellt. Behördenverfahren werden weiterhin durchgeführt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird dies auch Tiroler Unternehmen empfohlen.
  • Publikumsveranstaltungen sind nur mehr mit zugeteilten Sitzplätzen für maximal 250 Personen und ohne Ausschank erlaubt - über diese Personenanzahl hinaus nur mit Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde.
  • Vereinsaktivitäten werden auf den eigentlichen Vereinszweck beschränkt. Das heißt beispielsweise, dass nach einem Fußballtraining die Nutzung der Vereinskantine nicht mehr möglich ist.
  • Für Gastronomiebetriebe wird eine Registrierungspflicht als Voraussetzung für die Öffnung eingeführt. Die Sperrstunde um 22 Uhr bleibt bestehen.
  • Für Beerdigungen gibt es eine Beschränkung auf maximal 100 Personen.
  • Nach Gesprächen mit den Tiroler Universitäten und Fachhochschulen wird das Distance Learning wieder ausgeweitet.

Alle Maßnahmen treten Freitag, 16.10.,  in Kraft. Die Registrierungspflicht in der Gastronomie und die Schulmaßnahmen gelten ab Montag, 19.10.

Parteienverkehr

Um den Kontakt mit den BürgerInnen dennoch bestmöglich zu gewährleisten, bleiben zwei Zugänge zum Rathaus offen. Der Magistrat ist voraussichtlich ab Dienstag, 27. Oktober, lediglich über den nördlichen Zugang in der Fallmerayerstraße sowie über den zentralen Eingang beim Bürgerservice in den RathausGalerien zugänglich. Hier werden Zutrittskontrollen durchgeführt, um Ansammlungen von Wartenden im Rathaus zu vermeiden.

Terminvereinbarung

Im Konkreten werden BürgerInnen gebeten, sich vorab mit den Dienststellen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Im Anschluss daran erhält man ein E-Mail, welches verpflichtend zum Termin mitzubringen ist. Dieses enthält die zentralen Informationen wie den Zeitpunkt des Termins, wo sich das Büro befindet und welcher Zugang zu benutzen ist. Das Mail ist bei den Zutrittskontrollen an den Eingängen ausgedruckt oder am Handy vorzuweisen. Auskunft zu den Kontakten der einzelnen Dienststellen sind online unter www.innsbruck.gv.at sowie via E-Mail an kontakt@innsbruck.gv.at und telefonisch unter der Nummer +43 512 5360-0 zu finden.

Digitale Behördengänge

Um Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at sowie die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung.

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