Unsinniger Donnerstag
Der Faschingscountdown in Innsbruck läuft!
Der unsinnige Donnerstag ist neben dem Faschingsdienstag das Highlight der Faschingssaison. Das heißt aber auch, dass die Narrenfreiheit bald schon wieder vorbei ist. Doch noch darf gefeiert, verkleidet und genossen werden.
INNSBRUCK. Die Faschingszeit hat wohl zwei Tage im Jahr, die den Höhepunkt der Saison bilden: der unsinnige Donnerstag und der Faschingsdienstag. Heuer fällt der Unsinnige genau in die Semesterferien, was die Kinder sehr freut. Mit dem Faschingsdienstag am 21. Februar ist der Fasching und die Fasnacht für heuer leider schon wieder vorbei. Aber die fünfte Jahreszeit kehrt nächstes Jahr bestimmt wieder zurück.
Faschings-Gaudi auf da Gruabn
Diesen Fasching gehts hoch hinaus. Zur Freude der Nordkettenbahnen fällt heuer der unsinnige Donnerstag genau auf die Semesterferien. Daraus ist die Idee entstanden, den Fasching auf der Seegrube zu feiern. Dort wurde von 12:00- 16:00 Uhr mit guter Musik und den Mühlauer Mullern die fünfte Jahreszeit nochmal richtig hoch gelebt. Kostüme waren zwar kein Muss, aber sehr erwünscht. Außerdem konnte man sich beim Funsportgeräteverleih der Skischule Innsbruck sportlich so richtig austoben. Das Wetter war traumhaft und so auch die Stimmung auf der Seegrube.
Das ist am Faschingsdienstag in Innsbruck los
Kostüme auf der Arbeit
Fasching steht ja vor allem für eins: Verkleiden. Viele möchten sich heuer in ihre schönsten Kostüme werfen, doch geht das auch am Arbeitsplatz? Grundsätzlich gilt: Der Fasching ist für das Arbeitsrecht keine Ausnahmezeit, auch wenn sie das für viele Menschen ist. Das heißt, der unsinnige Donnerstag und der Faschingsdienstag sind ganz normale Arbeitstage, an denen gewisse Verhaltensregeln gelten. Es gibt aber ein Schlupfloch für Faschingsfans, denn gesetzlich gibt es zumindest keine eindeutigen Bekleidungsvorschriften. Trotzdem sollte es im Vorhinein abgeklärt werden, ob Kostüme am Arbeitsplatz gerne gesehen werden oder nicht. In der Faschingszeit wird bekanntlich auch gerne das ein oder andere alkoholische Getränk zu sich genommen. Dafür gibt es kein gesetzliches Verbot in der Arbeitswelt, außer der Arbeitgeber verhängt eines. Aber auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, Alkohol in der Arbeit zu trinken, sollte das nur in Maßen getan werden. Am Bestes ist es also, die Party auf den Feierabend zu verschieben, dann haben alle was davon.
Burger Meets Krapfen
Der Spezial-Faschingskrapfen von Le Burger hat es in sich. Denn eigentlich ist dieser Krapfen ein Burger. Gefüllt mit Rindfleisch, Käse und (Achtung!) Marmelade, ist der "Krapfen-Burger" nur von 17.2 - 21.2. 2023 im Restaurant Le Burger erhältlich. Wer den exotischen Genuss erleben will, muss also schnell sein. Der über den Burger gestreute Staubzucker tarnt ihn als den Dauerbrenner Faschingskrapfen. Außen süß und innen herzhaft pikant - die Kombi ist einzigartig!
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