Müll am Innufer
Die Frage nach dem "Besitzer"

Die Idylle am Innufer wird durch den vielen Müll getrübt.
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Das Innufer ist für viele ein Naherholungsgebiet – doch manche lassen achtlos ihren Müll liegen.

Wer im Bereich Reichenau/Roßau auf der einen Innseite und O-Dorf auf der anderen Seite einen ruhigen Ort am Innufer sucht, findet vor allem eins: Müll. Nicht nur liegen Metalldosen, Plastikflaschen, Chips- und Spritzenverpackungen überall verstreut, es ist auch der ein oder andere kuriose Fund zu machen. Im Unterholz und teilweise auch an den Ästen der Bäume hängen Stoff- und Plastikfetzen – vermutlich ein Resultat des Hochwassers.

Keine Zuständigkeit

Nach einer Anfrage beim Stadtmagistrat wird der Redaktion erklärt, dass die Stadt weder für den Inn noch für das Ufer zuständig ist. Auf Nachfrage wird erklärt, dass der „Besitzer“ für die Müllablagerungen zuständig ist und dass strenggenommen die Republik Österreich der „Besitzer“ des Inns ist. Des Weiteren wird auf das Land Tirol verwiesen. Alfred Weber von der Abteilung Geoinformation beim Land Tirol klärt auf: „Die Republik Österreich ist hier nur stellvertretend für die Allgemeinheit ‚Grundeigentümerin‘, da es sich beim öffentlichen Wassergut um speziell gewidmetes ‚Allgemeingut‘ handelt.“ Das gilt so lange, bis die Widmung durch einen Bescheid der Wasserrechtsbehörde aufgehoben wird. Dann erst wird aus einem öffentlichen Wassergut „unbewegliches Bundesvermögen und erst dann kann von einem regulären und uneingeschränkten verfügungsberechtigten Eigentümer gesprochen werden. Aus diesem Grund bestand im Grundbuch bis vor kurzem lediglich die Ersichtlichmachung als ‚öffentliches Gut Gewässer‘". Aus Gründen der „besseren Zuordnung“ und „Bürgerfreundlichkeit“ sei die Eigentümerbezeichnung im Grundbuch auf „Republik Österreich – öffentliches Wassergut“ umgestellt worden. Damit sei die Verwaltung – gemäß Übertragungsverordnung – stellvertretend für die Republik vom jeweiligen Landeshauptmann zu besorgen.

Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz

Doch die Tiroler Abfallwirtschaft sehe vor, dass der Abfallbesitzer den der Abfuhrpflicht unterliegenden Hausmüll sammelt und ordnungsgemäß abführt. „Im gegenständlichen Fall haben wir es jedoch mit einem unbebauten, grundsätzlich nicht bewohnten, öffentlich begehbaren und jedermann zugänglichen Gewässergrundstück zu tun. Die widerrechtlichen Ablagerungen sind nicht dort angefallen, sondern wurden auf dieser Fläche widerrechtlich abgelagert“, argumentiert Alfred Weber weiter. Der Verwalter des öffentlichen Wassergutes vertrete daher die Auffassung, dass die Entfernung der widerrechtlichen Ablagerung nicht Aufgabe des öffentlichen Wassergutes sein könne und der Müll von jener Gemeinde zu entsorgen sei – „wahrscheinlich ohnedies für ihre eigenen Bürger“ –, in welcher sich die Ablagerungen auf öffentlichem Wassergut befinden.

Tiroler Wasserwacht

Während sich die Behörden die Zuständigkeit gegenseitig aufhalsen, verrichtet die Tiroler Wasserwacht die Arbeit: Jedes Jahr im Frühling ist der Obmann des Vereins, Karl-Heinz Langhofer, mit einer Handvoll Asylwerbern am Innufer und befreit sowohl Gewässer als auch Ufer vom Müll. Des Weiteren wird er von der Stadt über Müllablagerungen informiert und begibt sich auch fallweise für Aufräumarbeiten ans Innufer, doch eine regelmäßige Reinigung wie im Straßenbetrieb gibt es nicht. Für seine Arbeit wird der Verein von der Stadt Innsbruck mit 1.500 Euro und vom Land Tirol mit 23.000 Euro subventioniert.

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