Die Stadt Innsbruck informiert: Faschingsdienstag – Öffnungszeiten im Stadtmagistrat

(red). Auch am Faschingsdienstag sind die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats darum bemüht, den BürgerInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Ämter sind daher von 08:00 bis 12:00 Uhr für die Anliegen der BürgerInnen geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Büros geschlossen.

Dienststellen, für die Schicht- oder Journaldienste gelten, sind natürlich auch am Faschingsdienstag für die Bevölkerung im Dienst. Dazu zählen unter anderem die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr und des Straßenbetriebes.

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