Winterdienst
Es gibt keine Alternative für Salz

Der Winterdienst hängt stark mit der Haftungsfrage zusammen. In Österreich haben GrundeigentümerInnen im Winter besonders viel zu beachten. | Foto: fotolia/Archiv
  • Der Winterdienst hängt stark mit der Haftungsfrage zusammen. In Österreich haben GrundeigentümerInnen im Winter besonders viel zu beachten.
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Im Winter wird tonnenweise Salz verstreut – was das mit der Natur macht, wird nicht untersucht.

INNSBRUCK. Eine verschneite Landschaft ist von die meisten für uns gleich romantische Winteridylle. Für den Straßenbetrieb bedeutet sie allerdings Arbeit, Arbeit, Arbeit. Bei Bedarf rücken Mensch und Maschine schon ab drei Uhr in der Früh zum Winterdienst in Innsbruck aus. Dabei steht vor allem eines auf dem Plan: Die Straßen früh genug räumen, damit es nicht zu Haftungsproblemen kommt. Dabei ist die Verwendung von Salz zur Enteisung der Wege alternativlos, wie vom Straßenbetrieb der Stadt Innsbruck bestätigt wird. Zwar wird darauf geachtet, dass erst geräumt und dann gestreut wird, trotzdem kommt man wahrscheinlich auch längerfristig nicht ums Salz drum herum. Seit zwei Jahren verwendet das Grünanlagenamt, das für die Räumung der Geh- und Radwege verantwortlich ist, nur Kies. Der "saubere Schnee", der von den Straßen geräumt wird, wird in den Inn geschüttet, der "dreckige Schnee" beim Baggersee-Parkplatz auf einer gesicherten Fläche deponiert.

Schädlich für die Umwelt

Das STADTBLATT wollte von Umweltanwaltschaft und der Umweltabteilung des Landes wissen, wie es um die Natur steht, wenn Salz gestreut wird. Eine konkrete Antwort gab es allerdings von beiden Institutionen nicht. Fakt ist, dass Salz keine guten Auswirkungen auf die Natur hat: Es erhöht die Salzkonzentration der Böden, entzieht Pflanzen das Wasser, wirkt ätzend auf Pflanzenteile und kann die Artenvielfalt in Gewässern minimieren. Ein Verbot für Privatpersonen für die Nutzung von Streusalz – wie das in München der Fall ist – kann sich die verantwortlichen Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl nicht vorstellen: "Nachdem die Stadt selbst dort, wo notwendig, Salz anwendet, können für Private keine anderen Maßstäbe angelegt werden." Auch eine Alternative zu Salz, wie Kies und Splitt, sieht sie kritisch: "Diese Mittel führen ebenfalls zu Verunreinigung und Umweltbelastung – Kies etwa erzeugt massiven Feinstaub." Geregelt ist der Winterdienst auf gesetzlicher Basis (Tiroler Straßengesetz, ABGB, STVO), den Vorrang der Straßenräumung hat die Stadt selbst festgelegt. So werden Straßen, auf denen Öffis fahren, zuerst geräumt, danach kommen alle anderen Wege.
In Norwegen muss die Bevölkerung selbst mitdenken: Fußgänger haben Spikes in ihren Rucksäcken, Autos sind für winterliche Fahrverhältnisse gerüstet. Ein Weg, der auch Schwarzl gefallen würde: "Generell würde ich mir wünschen, dass unsere Gesellschaft etwas mehr Gelassenheit, Verständnis und Eigenverantwortung – Anpassung des Fahrverhaltens an die Witterungsbedingungen – an den Tag legt."

Daten und Fakten zum Winterdienst in Innsbruck

Im Winterdienst sind 96 Fahrzeuge (von Kleinlader über Unimog bis zu privaten Transportfahrzeugen) im Einsatz, 107 Mitarbeiter und 6 Einsatzleiter sorgen für freie Straßen. Durchschnittlich – je nach Witterung – verbraucht die Stadt dabei 3.500 Tonnen Salz pro Jahr.

Was Sie als GrundeigentümerIn im Winter beachten müssen

Als Grundeigentümer müssen Sie außerhalb des Kernreinigungsgebietes die Gehwege und Gehsteige vor Ihrem Haus von Schnee zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends freihalten bzw. bei Glatteis streuen. Wenn es keinen Gehsteig gibt, müssen Sie die Straße in der Breite von einem Meter schneefrei halten. Auch Schneewechten oder Eisbildungen an Dächern müssen entfernt werden, ebenso wie Äste, die durch die Schneelast die Straße oder den Gehsteig behindern. Außerdem darf der Schnee nicht auf die Straße entsorgt werden. Die Arbeiten dürfen Straßenbenützer weder gefährden noch behindern. Wer nicht räumt, kann saftige Verwaltungsstrafen erhalten. Bei Unfällen können darüber hinaus Grundeigentümern straf- und zivilgerichtliche Verurteilungen blühen. Weitere Infos zur AnrainerInnenverpflichtung finden Sie hier.

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