Feuerwerks-Verbot
Feiern ja, Krawall nein

Die MÜG kontrolliert den Verkauf von Feuerwerkskörpern in der Stadt. | Foto: IKM
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INNSBRUCK. Die Beschwerden über das Abfeuern von Knallkörpern nehmen zu. Die Stadt erinnert daran, dass Feuerwerkskörper innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden dürfen Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen.

Verbot

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und für viele gehört ein Feuerwerk mit bunten Raketen dazu. Die Stadt Innsbruck macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden dürfen. Feuerwerkskörper dürfen legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten.

Kontrollen

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. „Damit die Innsbruckerinnen und Innsbrucker den Jahreswechsel gebührend feiern können, haben wir in der Stadt viele Highlights wie die Lichtspaziergänge im Programm. Das offizielle Silvester-Feuerwerk wird auf der Nordkette gezündet“, unterstreicht der für die Sicherheit zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber. Daher hat die Stadt auch keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot – wie laut Gesetz möglich – genehmigt. „Private Feuerwerke in der Stadt sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Ältere Menschen, Tiere und die Umwelt leiden unter dieser Belastung“, stellt Bürgermeister Georg Willi klar.

Die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt (MÜG) überwacht und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl den Verkauf als auch die geltenden Verbote von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz.

Bezüglich der Verbote sollte man wissen, dass Raketen & Co in vier Kategorien unterteilt sind. Kategorie F1 umfasst Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die in Innenräumen gezündet werden dürfen. Kategorie F2 sind etwa Schweizer Kracher (sogenannte „Piraten“), Knallfrösche und Raketen. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren, aber eben nur außerhalb des Ortsgebietes abgefeuert werden. Für die Kategorien F3 und F4 − wirkungsstarke Raketen und Feuerwerksbomben − beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Dafür sind zudem spezielle Fachkenntnisse und eine pyrotechnische Bewilligung erforderlich.

Beschwerden nehmen zu

Bei der Stadt gehen regelmäßig an Silvesterabenden viele Anrufe ein, diesbezügliche Beschwerden nehmen zu. „Wir appellieren an die Bevölkerung, beim Abfeuern von Knallkörpern rücksichtsvoll zu sein oder gänzlich darauf zu verzichten“, setzt der Vizebürgermeister auf die Eigenverantwortung und Solidarität der Innsbrucker BürgerInnen.

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