Zusammenarbeit mit dem Verein „lilawohnt“
Härtefallfonds für wohnungslose Frauen und Elternteile

Wichtiges Maßnahmenpaket zur Unterstützung von wohnungslosen Elternteilen in Innsbruck: Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (2. v. l.), Julia Schratz (Bildmitte, Geschäftsführerin Verein „lilawohnt“) sowie GemeinderätInnen Janine Bex (l.), Mesut Onay und Dagmar Klingler-Newesely (r.). | Foto: M. Freinhofer
  • Wichtiges Maßnahmenpaket zur Unterstützung von wohnungslosen Elternteilen in Innsbruck: Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (2. v. l.), Julia Schratz (Bildmitte, Geschäftsführerin Verein „lilawohnt“) sowie GemeinderätInnen Janine Bex (l.), Mesut Onay und Dagmar Klingler-Newesely (r.).
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Über Wohnungslosigkeit wird gerne geschwiegen. Dass auch Frauern davon betroffen sind geht im Alltag gern unter, da diese meist selbst nach Lösungen suchen. Die Stadt Innsbruck hat jetzt einen Härtefallfonds in der Höhe von 20.000 Euro für wohnungslose Frauen, beziehungsweise Elternteile mit Kind eingerichtet. 

INNSBRUCK. Faktoren wie geringes Einkommen, steigende Mieten und Energiekosten haben die Situation von Frauen in Not noch einmal verschärft. Viele der Betroffenen suchen nicht gleich Unterstützung bei sozialen Einrichtungen und Anlaufstellen, sondern kommen meist erstmal bei Bekannten oder Verwandten unter und versuchen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Oft versuchen sie ihre wohnungslosigkeit und Notlage zu verbergen. Sie leben nach einem Wohnungsverlust häufig in Provisorien und unsicheren Wohnverhältnissen und suchen selbst nach Lösungen, die sie mitunter in neue Abhängigkeiten führen, gehen Zweckbeziehungen ein oder übernachten bei Zufallsbekanntschaften.

Härtefallfonds in Höhe von 20.000 Euro

Für wohnungslose Frauen bzw. jeden Elternteil mit Kind (Frau mit Kind/er oder Mann mit Kind/er) in Innsbruck wurde von der Stadt ein Härtefallfonds in der Höhe von 20.000 Euro eingerichtet.

„Mit dem Härtefallfonds unterstützen wir gezielt im Fall von akuter Wohnungslosigkeit. Auch wenn es Betroffenen oftmals schwerfällt darüber zu sprechen, ist es wichtig über akute Wohnungslosigkeit nicht zu schweigen, sondern bestehende Hilfsangebote wie das unsere anzunehmen“, appelliert der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber. 

Konkret können in Not geratene Personen einen Antrag auf Übernahme der Aufenthaltskosten für bis zu fünf Tage in einer Pension oder Apartment etc. beim städtischen Amt für Soziales stellen. Die Mindestsicherungsreferate prüfen zunächst, ob eine finanzielle Notlage im Sinne des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes vorliegt und eine Übernahme der Kosten aus Mindestsicherungsmitteln erfolgen kann. Wenn dies nicht möglich ist, können nunmehr, in Zusammenarbeit mit dem Verein „lilawohnt“, einlangende Ansuchen dem Härtefallfonds zur Bearbeitung vorgelegt werden.

"Klar ist, jede Frau, die den Härtefallfonds in Anspruch nehmen muss, ist eine zu viel. Gerade bei Frauen findet die Wohnungslosigkeit oftmals versteckt statt. Darüber hinaus sind sie durch die aktuelle Teuerungswelle oftmals härter betroffen von prekären Wohnungssituationen. Frauen - mit oder ohne Kinder - sind somit auf das Angebot von schnellen und unbürokratischen Unterstützungsleistungen angewiesen. Mit dem neu geschaffenen Härtefallfonds ist ein erster, kleiner Schritt auf der kommunalen Ebene gelungen - weitere auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben für alle Frauen in Innsbruck, müssen folgen“, betont Gemeinderätin Janine Bex. 

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