Covid-19
Hier gilt in Innsbruck die MNS-Pflicht

In verschiedenen Bereichen wie Supermärkten und Lebensmitteleinzelhandel gilt wieder die MNS-Pflicht. | Foto: Freepik
  • In verschiedenen Bereichen wie Supermärkten und Lebensmitteleinzelhandel gilt wieder die MNS-Pflicht.
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INNSBRUCK. Mit dem Ausbau der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf verschiedenen Bereiche soll die Verbreiterung des Corona-Virus eingeschränkt werden. Aktuell gelten in Innsbruck an folgenden Orten bzw. Bereichen die MNS-Pflicht.

MNS-Tragepflicht

Im Stadtmagistrat Innsbruck in den Referaten „Bürgerservice und Fundservice“, „Standesamt und Staatsbürgerschaft“, Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten“, "Aufenthaltsangelegenheiten“, „Rehabilitation und Behindertenhilfe“, „Stadtkasse“ sowie „Gesundheitswesen“ und in den Ämtern „Wohnungsservice“ und „Soziales“ (Ing.-Etzel-Straße 5). Im IKB-Kundencenter in der Salurner Straße sowie in den Kirchen der Diözese Innsbruck.
Bundesweit gilt die MNS-Pflicht in Supermärkten, Lebensmitteleinzelhandel, Postfilialen und ihren Partnern, Banken, Öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Straßenbahn), Taxis, Pflegeheimen, Krankenhäuser, Kuranstalten, Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitskassen (GKK, SVA), bei Seil- und Zahnradbahnen (Patscherkofelbahn, Hungerburgbahn, Nordkettenbahn), sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen auf dem zugewiesenen Sitzplatz), bei Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetikstudos, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen wie Plexiglasschreiben vorhanden sind sowie bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Allgemein wird auch an die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln appelliert.

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