Ausraster gegenüber Handelsangestellten
"Hier werden rechtliche Grenzen klar überschritten"

Handelsangestellte müssen Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen ertragen. | Foto: Bockwoldt
  • Handelsangestellte müssen Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen ertragen.
  • Foto: Bockwoldt
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Es sind keine Kavaliersdelikte, sondern strafbare Handlungen. Mit falschen Informationen oder gefälschten Impfausweisen versuchen einzelne Personen Einlass in Handelsgeschäfte zu bekommen. Resultat: Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen. Dabei werden rechtliche Grenzen überschritten.

Rechtsverstöße

Auch wenn es eine Minderheit ist: Vorfälle mit Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen gegenüber dem Personal in Geschäften kommen vor. Ob in einem Einkaufszentrum in der Innenstadt (der Securitymitarbeiter beim Geschäftseingang wird wegen seiner Herkunft  beleidigt) oder in einem Fachmarkt (die Angestellte muß sich nach dem Hinweis auf die bekannten Coronaregeln schwere Beleidigungen anhören). Weit entfernt von jeglichem Respekt oder bekannten Benimmregeln wird verbal gewütet. Shitstorms gegenüber den jeweiligen Betriebe, werden bewusst provoziert. Dabei sind "Beweisfotos und -videos" klare Rechtsverstöße. Auch die gerne praktiziere Vorgangsweise, Kinder als "Fotobotschafter" zu verwenden, widerspricht der Rechtssituation. Die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Kindes wiegen höher als das öffentliche Interesse, mögliche Missstände aufzuzeigen. hat der Oberste Gerichtshof in einigen Urteilen festgehalten.

Rechtliche Lage

"Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Missbrauch kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Verletzung können Betroffene also Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz als auch Urteilsveröffentlichung geltend machen. Denn beim heimlichen Filmen von Handelsangestellten und der anschließenden Veröffentlichung in sozialen Medien mit teilweise anstößigen Texten werden die Interessen der Angestellten klar verletzt", informiert Manuel Scherscher, stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamts und Leiter der Initiative Gemeinsam.Sicher, die rechtliche Lage. "Wir stehen hier als Polizei an der Seite des Personals in den Geschäften und schreiten auch konsequent ein, wenn wir gerufen werden. Auch Beschimpfungen und Beleidigungen können zu Anzeigen führen. Unsere Beamten sind angewiesen, auch präventiv mit dem Personal in Kontakt zu treten und zu beraten", stellt Manuel Scherscher die Position der Polizei klar.

Missbrauch von Persönlichkeitsrechten

"Mittlerweile werden Aufklärungsgespräche heimlich per Smartphone gefilmt und auf Plattformen wie YouTube, TikTok, oder Facebook hochgeladen. Natürlich ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten, die nur den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen", erzählt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Selbst die Herstellung eines Bildnisses einer Person in der Öffentlichkeit ohne Einwilligung des/der Abgebildeten kann bereits einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellen. Schon das damit verbundene fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation könne nämlich von den Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und an der freien Entfaltung der eigenen Persönlichkeit hindern. "Es gibt eine Grenze der Toleranz. Wenn die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Füßen getreten, das Personal in den Geschäften bedroht oder Schaufenster mit politischen Parolen beschmiert werden, dann ist diese Grenze erreicht", stellt Will klar.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

5 Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.