Aktuelle Volksbegehren
Ihre Stimme zählt - Laut Machen mittels Unterschrift
Vom 17. April bis 24. April findet in Innsbruck eine Eintragungswoche für Volksbegehren statt. Sieben unterschiedliche Anliegen können im Rathaus (Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6101) eingesehen und unterschrieben werden.
INNSBRUCK. Volksbegehren. Sie dienen dazu, dem Volk die Möglichkeit zu geben, gewünschte Gesetzesvorschläge im Nationalrat zu behandeln. Dafür braucht es nur eine Unterschrift der Bürger. In der Stadt Innsbruck liegen vom 17. bis 24. April sieben Volksbegehren unterschiedlicher Art auf, um es mittels Unterschriften in den Nationalrat zu schaffen. Im Rathaus in der Maria-Theresien-Straße können folgende Volksbegehren in der Eintragungswoche unterschrieben werden:
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG
Die Volksbegehren können alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterschreiben. Außerdem dürfen Abstimmende nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt. Unterschrieben werden kann für ein oder mehrere Volksbegehren.
Öffnungszeiten für die Eintragung
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Am Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.
Online-Eintragung mit elektronischer Signatur
Die Unterschrift kann bis Montag, 24. April 2023, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“, „kartenbasierte Bürgerkarte“, „ID Austria“ oder „EU Login“) abgegeben werden.
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