Jungärzte bekommen keinen Ausbildungsplatz in Tirol

- Junge Ärzte wollen nicht mehr warten, statt dessen suchen sie an anderen Orten als in Tirol einen Ausbildungsplatz. (Symbolbild)
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Kaum zu glauben aber wahr: Trotz des bestehenden Ärztemangels ist es für Tiroler Absolventen des Medizinstudiums schwierig, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Vor 2019 gibt es keine freien Stellen, melden die Tiroler Krankenhäuser, es gibt sogar eine Warteliste.
TIROL. Die Umfrage der Ärztekammer für Tiroler ergab das niederschmetternde Ergebnis für die jungen Absolventen des Medizinstudiums. Keine freien Ausbildungsplätze in den Tiroler Krankenhäusern bis 2019. Auch Artur Wechselberger, Präsident der Tiroler Ärztekammer ist entsetzt über den momentanen Zustand: „Jeder müsste glauben, dass sich die Krankenhäuser heutzutage um die Jungärzte reißen würden.“
Es ist eine widersprüchliche Situation: Einerseits stehen dem Land Ärztemangel, eine Pensionierungswelle und Arbeitsverdichtung bei niedergelassenen und angestellten Ärzten bevor und auf der anderen Seite ist die Nachfrage der Stellenangebote in den Krankenhäusern so hoch, dass Kandidatinnen und Kandidaten auf eine Warteliste gesetzt werden müssen.
"Die Jungen warten nicht. Sie gehen."
Das ist leider die Folge der Wartelisten. Kein fertiger Medizinstudent will nach einem langen Studium nochmal jahrelang warten, um seine Ausbildungsstelle im Krankenhaus antreten zu können. "Die Engagierten, die wir gerne in unserem Gesundheitssystem hätten, scheuen sich nicht, Tirol zu verlassen", warnt der Kurienobmann der angestellten Ärzte Dr. Ludwig Gruber.
Die Krankenhäuser würden auf die Mehrarbeit der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte setzen, statt eine Verteilung der Arbeitslast anzugehen, mahnt die Tiroler Ärztekammer.
Als Folge richteten die angestellten Ärzte der Tiroler Ärztekammer nun eine Resolution an das Land Tirol und die Tiroler Krankenhaus-Gemeindeverbände. Folgendes wird gefordert:
- 1. Eine Aufnahme der ärztlichen Ausbildungsbewerber sowie den Abbau der Warteliste
- 2. Eine gesetzlichen Regelungen samt den Arbeitszeithöchstgrenzen zum Arbeitnehmerschutz der angestellten Ärzte soll unverändert belassen werden
- 3. Die bereits ausgebildeten Mediziner sollen an den Krankenanstalten beschäftigt werden
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