Innstraße
Kritik an fehlender Kommunikation

Die Gehwegverbreiterung in der Innstraße war Thema im Gemeinderat. | Foto: Stadtblatt
  • Die Gehwegverbreiterung in der Innstraße war Thema im Gemeinderat.
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INNSBRUCK. Bis knapp zwei Uhr in der Früh dauerte die Gemeinderatssitzung in Innsbruck. Unter den zahlreichen Themen, auch die mit Spannung erwartete Diskussion zur Gehsteigverbreiterung in der Innstraße. Die Diskussion selbst war nur kurz, Kritik gab es vor allem an der fehlenden Kommunikation von Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl. Der ÖVP-Antrag wurde dem Stadtsenat zugewiesen, der Antrag des Gerechten Innsbruck zum Thema wurde gegen den Stimmen von FPÖ und Gerechten Innsbruck abgelehnt. Nach der hitzigen Diskussion im Vorfeld in der "Koatlackn" hat Uschi Schwarzl im Gemeinderat angekündigt, ein entsprechendes Konzept ausarbeiten zu lassen und dem Stadtsenat sowie der Öffentlichkeit in den nächsten Wochen vorzulegen.

Aufklärung

Dringenden Anrage der FPÖ Innsbruck :
"Beginnend mit Mitte 2020 wurden im Stadtteil St. Nikolaus-Mariahilf im Bereich der Innstraße zwischen Innbrücke und Hans-Brenner-Platz unter dem irrigen Titel "Gehsteigverbreiterung" (tatsächlich fand eine bauliche Erweiterung des vorhandenen Trottoirs nicht statt) nordseitig zahlreiche Längsparkplätze bzw. Teile der Fahrbahn durch das Anbringen von Hindernissen (im Boden versenkte Stangen, Blumentröge) unbrauchbar gemacht. Gegenständliche Maßnahmen wurden von Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl im Alleingang initiiert, ohne dass dafür eine Verordnung des Gemeinderats vorliegt. Verkauft wurde das Ganze als "Maßnahme zur Ankurbelung des Wirtschaftsstandortes St. Nikolaus", weiters sollten damit angeblich "auch die notwendigen Abstände zur Bekämpfung des Covid-19-Virus" eingehalten werden können. Tatsächlich handelt es sich um einen weiteren massiven Anschlag auf die Wirtschaft im innenstadtnahen Bereich und einen weiteren Schritt im ideologisch motivierten Wahn, den motorisierten Individualverkehr (MIV) tunlichst aus Innsbruck zu verdrängen. Dies wurde auch in Versammlungen empörter Anrainer dokumentiert. Für Fußgänger und Radfahrer gab es bereits zuvor ausreichend Platz, u. a. auch durch die Innpromenade. Von einem "engen" Gehsteig konnte im Bereich der Innstraße ohnehin keine Rede sein, vielmehr handelt es sich um einen solchen mit Normalbreite – im Gegensatz zu vielen übermäßig verbreiterten, die mitlerweile in der Stadt zu finden sind."
Frage 1: Wie viele Stangen wurden im Mai 2020 im Bereich der Innstraße zwischen Innbrü-cke und Hans-Brenner-Platz auf der nördlichen Straßenseite angebracht?
Antwort: 12 überfahrbare Poller 35 Rohrsäulen: Durchmesser 76 mm, Länge 1,20 m
Frage 2: Von welchem Unternehmen wurden die Stangen bezogen und welche Brutto-Kos-ten pro Stück sind dabei angefallen?
Antwort: überfahrbare Poller: € 1.842,24 (Lagerware Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb) Rohrsäulen DM 76: € 964,95 (Lagerware Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb) (Da die Abrechnung intern erfolgt, werden die Beträge netto angegeben.)
Frage 3: Wie viele Blumentröge wurden im Mai 2020 im Bereich der Innstraße zwischen Innbrücke und Hans-Brenner-Platz auf der nördlichen Straßenseite angebracht?
Antwort: 8 Blumentöpfe mit Bepflanzung.
Frage 4: Von welchem Unternehmen wurden die Blumentröge bezogen und welche Brutto-Kosten pro Stück sind dabei angefallen?
Antwort: Mag.-Abt. III, Grünanlagen: € 102,92
Frage 5: Durch wen wurden die angeführten Stangen und Blumentröge vor Ort angebracht bzw. aufgestellt und welche Brutto-Kosten sind dadurch angefallen?
Antwort: Die Verkehrseinrichtungen wurden durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, montiert.
2 Facharbeiter à 29,5 h: € 2.360,--
LKW-Transport: € 988,25
Kompressor 15 h: € 270,--
(Da die Abrechnung intern erfolgt, werden die Beträge netto angegeben.)
Die Blumentöpfe wurden durch die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, aufgestellt.
Arbeitskosten: € 537,--
Frage 6: Wie viele Anwohnerparkplätze sind durch das Aufstellen der angeführten Hindernisse im gegenständlichen Straßenabschnitt, nördlicher Straßenrand, weggefallen?
Antwort: Durch die gegenständliche Maßnahme ist kein Anwohnerparkplatz entfallen. Auf der Nordseite der Innstraße sind durch die Maßnahme ca. 18 Stellplätze weggefallen.
Frage 7: Wie viele der weggefallenen Anwohnerparkplätze wurden an anderer Stelle wie-dererrichtet? Wohin wurden die Plätze konkret verlegt und welche anderen Nutzungen (z. B. allgemeine Kurzparkzonenplätze) sind dadurch jeweils entfallen?
Antwort: Im Rahmen der gegenständlichen Maßnahme wurden auf der Südseite der Innstraße ca. 12 neue exklusive Anwohnerparkplätze geschaffen, damit entfielen in ebendiesem Bereich ca. 12 Kurparkzonenstellplätze.
Frage 8: Wie lange sollen die aufgestellten Hindernisse im gegenständlichen Bereich bleiben?
Antwort: Die gegenständliche Verordnung wurde mit 31.12.2020 befristet erlassen.
Frage 9: Sind nach Entfernung der aufgestellten Hindernisse andere Maßnahmen zur Ver-änderung der örtlichen bzw. rechtlichen Gegebenheiten geplant? Falls ja, welche?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10: Wie ist aus rechtlicher Sicht zu beurteilen, dass eine durch Beschluss des Gemeinderats nach § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) verordnete Kurzparkzone durch eigenmächtiges Handeln eines Stadtsenatsmitglieds nicht bestim-mungsgemäß in Anspruch genommen werden kann?
Antwort: Im Stadtgebiet von Innsbruck werden laufend straßenverkehrsrechtliche Verordnungen betreffend die Nutzung des öffentlichen Gutes z. B. zum La-den, für Taxis, für AnwohnerInnen etc. erlassen. Dies steht in keinem Widerspruch zur bestehenden Kurzparkzonenregelung. Damit wurden Gebiete abgegrenzt, in denen das Abstellen von Fahrzeugen zeitlich befristet und mit der Entrichtung einer Gebühr verbunden ist. Innerhalb einer Kurparkzone können daher gesonderte Regelungen bezüglich der Nutzung des Parkraumes getroffen werden bzw. sind zu treffen. Straßenverkehrsrechtliche Verordnungen werden nicht durch ein Stadtsenatsmitglied erlassen, sondern durch die Verkehrsbehörde nach Durchführung des gesetzlich verpflichtenden Ermittlungs- und Anhörungsverfahrens.

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