Novelle zum Landespolizeigesetz mitten im Begutachtungsverahren

LRin Patrizia Zoller-Frischauf: „Novelle zum Landespolizeigesetz bringt effektivere Maßnahmen gegen illegale Prostitution!“ | Foto: Fred/Fotolia
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TIROL. Die Novelle zum Landespolizeigesetz ermöglicht Maßnahmen gegen illegale Prostitution. „Gerade Innsbruck, wo das Thema illegale Straßenprostitution am akutesten ist, profitiert ganz massiv von diesen Neuregelungen.“, so LRin Patrizia Zoller-Frischauf. In einer Stellungnahme weist die Stadt Innsbruck auch auf einige Kritikpunkte hin.

Kritik der Stadt Innsbruck an den "Studios zur Prostitution"

In einer Stellungnahme der Stadt Innsbruck zum Begutachtungsverfahren werden vor allem Bedenken gegen die Prostitution in Wohnungen laut. „Von einer Legalisierung der Wohnungsprostitution kann keine Rede sein. So genannte Prostitutionslokale sind an Auflagen und Voraussetzungen gebunden“, so Patrizia Zoller-Frischauf zu diesem Kritikpunkt.
Die Voraussetzungen für Prostitution in Privatwohnungen:

  • Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer ist erforderlich
  • Sie dürfen nur von EWR-Bürgerinnen und Bürgern betrieben werden.
  • Sie müssen über getrennte Eingänge zur öffentlichen Verkehrsfläche verfügen.
  • Die Kennzeichnung des Studios darf nicht belästigen.
  • Es dürfen maximal zwei Einheiten pro Gebäude benutzt werden
  • Die Verfügungsberechtigung über das Studio muss bei der Person liegen, die die Prostitution ausübt.

Zu wenig Mitspracherecht an der Festlegung der Erlaubniszonen

Ein weiterer Kritikpunkt der Stadt Innsbruck betrifft das Mitwirkungsrecht bei der Festlegung der Erlaubniszonen. In diesen Bereichen soll Straßenprostitution möglich sein. Allerdings hat nur die Landespolizeidirektion die Möglichkeit diese Erlaubniszonen nach geltendem Recht festzulegen. Jedoch ist dies kein Problem des Landespolizeigesetzes, so Patrizia Zoller-Frischauf. Die Kompetenzen der Sittlichkeitspolizei wurden in den 1990er-Jahren von der Stadt Innsbruck auf die Bundespolizei übertragen.

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