Souvenire und No-Gos
Auf Urlaubsandenken wie Korallenketten, Elfenbeinschatullen u. ä. sollte man verzichten. Das Washingtoner Artenschutzabkommen 'CITES' schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten.
Wer sich bei der Einfuhr nach Österreich nicht an strikte Regelungen hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Darüber hinaus ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Abgesehen von den hohen Strafen sollte man auch daran denken, dass der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten eine der Hauptursachen für deren Gefährdung ist.
"Generell abzuraten ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen", so die ÖAMTC-Expertin Livia Gmoser. Auch Schnitzereien aus Elefanten-Stoßzähnen, Nashorn-Hörnern oder Walknochen gehören zu den No-Goes. Bei Schmuck aus Korallen und Muscheln ist ebenfalls Vorsicht geboten – es können bedrohte Arten darunter sein, deren Handel und Ausfuhr strafbar ist. Bedenkenlos mitgenommen werden können hingegen Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Ton- und Korbwaren sowie Blech, Draht und ähnlichen Materialien. "Bei Holz sollte man auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft achten", erläutert die ÖAMTC-Touristikerin. "Keine Probleme gibt es bei Töpferwaren, Stoffen aus Pflanzenfasern und Seide sowie anderen Textilien und traditionellen Handwerksprodukten aus den genannten Produkten."
Von diesen Produkten sollte man unbedingt die Finger lassen
* Mittelmeer-Länder: In Küstenregionen werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die jedoch aus anderen Ländern stammen. Vorsicht ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern und beim Sammeln fossiler Fundstücke geboten. In Griechenland ist beispielsweise die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten.
* Afrika: Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein oder Nashorn-Hörnern und Fellen von Raubkatzen ist ohne Aus- und Einfuhrgenehmigung verboten.
* Karibik: Schmuck aus Panzern der Meeresschildkröte ist beliebt – allerdings ist dafür eine Genehmigung erforderlich. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Korallen, Fechterschnecken, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.
* China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Echsenhäuten, Arzneimitteln der traditionellen Medizin (TCM) und Elfenbeinschnitzereien notwendig. Einige Präparate dürfen gar nicht in die EU eingeführt werden.
* Indien: Die Einfuhr von Shahtoosh (Wolle aus dem Fell der gefährdeten Tibetantilope) ist mittlerweile verboten. Als Alternative eignet sich Pashmina aus feinstem Kashmir.
* Thailand: Der Handel mit Seepferdchen, ob als getrocknete Souvenirs oder lebend für Aquarien, blüht. Bei mehr als vier toten Seepferdchen sind in jedem Fall Ausfuhrdokumente notwendig. Allerdings sind alle Arten mittlerweile stark gefährdet – man sollte also darauf verzichten.
* Russland: Erlaubt sind maximal 125 Gramm Kaviar für den persönlichen Bedarf.
Kostenfalle Zollfreigrenzen
Aber auch "harmlose" Mitbringsel, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, können für Reisende teuer werden. Prinzipiell sollten alle Einkäufe durch Rechnungen belegt werden können, sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro. Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen.
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