Tilak muss erneut vor das Gericht
Die Tilak muss wieder vor Gericht. Grund dafür ist eine Tumoroperation, die vor drei Jahren an der Hals-Nasen-Ohren-Klinik durchgeführt wurde. Dabei habe ein Oberarzt während der Operation ohne Rücksprache die OP-Methode geändert. Der Klinikvorstand habe dann die ursprünglich vereinbarte Radikaloperation vorgenommen. Dabei soll gesunde Schleimhaut entfernt und eine Unterkieferfraktur verursacht worden sein.
Die Tilak steht nun hinter dem Klinikvorstand. Der Oberarzt ist hingegen seit 2009 unter Aufsicht. „Es hat hier einen massiven Vertrauensbruch gegeben. Man kann einfach nicht eine mit dem Patienten vereinbarte Methode ändern“, so die ärztliche Direktorin Alexandra Kofler. Für den Vorstand gebe es hingegen kein Fehlverhalten, das eine Suspendierung rechtfertige. Dieser habe auch im Gegensatz zum Oberarzt zur Aufklärung des Falles beigetragen, so Ingomar Marwieser von der Rechtsabteilung.
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