Innsbrucker Polit-Ticker
Verschärfte Coronaregeln, Aufruf zur Vorsicht und Vorbehaltsflächen

Ab 8.11. gilt im Handel in Tirol wieder die FFP-2-Masken-Pflicht. | Foto: pixabay
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INNSBRUCK. Das Land Tirol verschärft ab 8.11. die Coronaregeln, Vizebgm. Anzengruber ruft zur besonderen Vorsicht auf und Vorbehaltsflächen als Teilbeitrag für leistbares Wohnen.

Coronaregeln

Das Land Tirol verschärft die Covid-Maßnahmen bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen. Tirol sieht für diese beiden Bereiche ab 8. November eine 2G-Pflicht vor und zieht damit Stufe 2 des Bundes-Stufenplans vor. Das heißt, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen besuchen dürfen. Für Getestete wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, diese beiden Bereiche zu nutzen. In Museen und Bibliotheken sowie im gesamten Handel (also auch in Einkaufszentren) gibt es wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Tirol geben. Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (wie z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztordinationen), können künftig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie und Besucherinnen und Besucher in der Regel nur mehr geimpft, genesen oder PCR-getestet betreten werden. Alle Infos dazu im BezirksBlätterTirol Bericht.

Besondere Vorsicht

„In den letzten zweieinhalb Wochen (KW 41, 42 und bis Mitte KW 43) wurden in Innsbruck über 5378 Erst-, Zweit-, und Auffrischungsimpfungen in der Tiroler Landeshauptstadt durchgeführt. Davon wurden im Innsbrucker Impfzentrum in der Bachlechnerstraße 1483 Personen zum ersten Mal geimpft, das sind 28 Prozent vom gesamten Impfgeschehen in diesem Zeitraum. Dies zeigt, dass es mehr und mehr Leute gibt, die spät aber doch zur Überzeugung gelangen, sich vor den schwierigen Wintermonaten impfen zu lassen. Jeder einzelne Stich mehr, hilft uns, gut durch die Herbst- und Winterzeit zu kommen“, ordnet heute der für das Gesundheitswesen in Innsbruck zuständige VBM Johannes Anzengruber das aktuelle Impfgeschehen politisch ein. „Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet und unser Land wieder zum Risikogebiet erklärt wird. Aufgrund der steigenden Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen blicke ich mit Sorge auf das kommende Allerheiligen-Wochenende. Im Anschluss an die Gräbersegnungen ist es in vielen Familien gute Tradition, sich mit Verwandten zu treffen, um gemütlich beisammen zu sein. Hier appelliere ich an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Wer nicht geimpft und genesen ist, sollte sich zur Sicherheit im Vorfeld des geplanten Familientreffens testen lassen“, ruft Vizebgm. Johannes Anzengruber zur besonderen Vorsicht bei den Familienzusammenkünften anlässlich des Allerheiligen-Wochenendes auf.

Vorbehaltsflächen

Nach intensiven Beratungen wurde in der Bezirksleitungssitzung des AAB-Innsbruck gestern einstimmig beschlossen, sich für die Ausweisung von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau in der Landeshauptstadt einzusetzen. Sollte dieses Thema erneut im Innsbrucker Gemeinderat behandelt werden, so werden die beiden AAB-GemeinderätInnen Andreas Wanker und Birgit Winkel einem entsprechenden Antrag zustimmen. In Innsbruck galoppieren seit Jahren die Preise für Wohnen davon. Hauptgrund dafür sind die ständig und stark steigenden Grundpreise. Gleichzeitig sind ca. 90 ha gewidmetes und unbebautes Bauland vorhanden, das in den 90er-Jahren in Bausch und Bogen in der Meinung, damit Bauland billiger zu machen, gewidmet wurde. Allerdings trat das Gegenteil ein: die Baugründe werden gehortet und die Preise steigen. Mit der generellen Widmung von Bauerwartungsland in Bauland führte man in den 90er-Jahren parallel die Kategorie Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau ein. Dieses Instrument wurde in Innsbruck seither aber noch nie angewendet. Von der Stadtplanung wurden zwar zahlreiche Möglichkeiten ausgearbeitet, die jedoch nie umgesetzt wurden.

Leistbares Wohnen

„Angesichts der horrenden Wohnpreise müssen endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit Wohnen wieder leistbarer wird. Beispielsweise bei der Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Hier muss die Stadtpolitik nun zeigen, dass sie wirklich willens ist, sich tatsächlich mit allen Konsequenzen für leistbares Wohnen einzusetzen“, so Gemeinderätin Birgit Winkel. Auch wenn das Raumordnungskonzept vor zwei Jahren verlängert wurde, könne man laut AAB-Bezirksobmann GR Andreas Wanker nicht wieder 10 Jahre warten, bis sich vielleicht doch etwas bewege: „Im Flächenwidmungsplan besteht jederzeit die Möglichkeit, Vorbehaltsflächen zu verordnen. Dies muss partnerschaftlich auf Augenhöhe mit den jeweiligen Eigentümern von der Stadt Innsbruck geregelt werden. Als AAB ist es uns wichtig, im Interesse aller Menschen zu handeln, es kann nicht sein, dass die Einzelinteressen einiger weniger die Entwicklung der gesamten Stadt in Geiselhaft nehmen. Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir das Gemeinsame viel mehr in den Mittelpunkt stellen müssen.“ Grundsätzlich hat die Stadt Innsbruck seit der Raumordnungsnovelle des Landes vor zwei Jahren die Verpflichtung, im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes einen verpflichtenden Mindestanteil an Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau festzulegen. Allerdings wurde das letzte Raumordnungskonzept kurz vor dieser Novelle verlängert. Dennoch gibt es in Innsbruck unabhängig davon prinzipiell mehrere Standorte, wo man jederzeit Vorbehaltsflächen ausweisen könnte. „ Es liegt auf der Hand, dass damit nicht alle Probleme gelöst werden und Wohnen schlagartig leistbarer wird, aber die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass seitens der Politik alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, betont GR Wanker.

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