Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
1.908 neue Theroriefragen und Regelungen für E-Scooter

Änderungen in der StVO mit 1. Juni, u. a. gibt es 1.908 neue Theroriefragen. | Foto: Foto: Markus Spiske
  • Änderungen in der StVO mit 1. Juni, u. a. gibt es 1.908 neue Theroriefragen.
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Seit 1. Juni gibt es Änderungen bei der Führerscheinprüfung. für die Computer-Prüfung gibt es 1.908 neue Theoriefragen für die Klassen C, D, E und F.

Auch bei den Sprachen gibt es Änderungen

Eine Führerscheinprüfung in türkischer Sprache kann nicht mehr absolviert werden. Abgelegt werden kann die Prüfung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch. Türkisch war bisher die zweithäufigste Prüfungssprache. Weiterhin absolviert werden können die Prüfungen in Slowenisch und Kroatisch. Im Staatsvertrag von 1955 wurde den slowenischen und kroatischen Minderheiten das Recht auf Verwendung ihrer Sprache zusätzlich zu Deutsch als Amtssprache eingeräumt.

Regelungen für E-Scooter

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt für E-Scooter-Nutzer neue Regeln. Auch wenn es keine Fahrräder sind, gelten für E-Scooter die gleichen Vorschriften. Als E-Tretroller gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Gehwege sind in der Regel tabu. Die zuständigen Behörden können jedoch einzelne Gehsteige per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere, falls sie keinen Radfahrausweis besitzen, dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person.

Leichenwagen dürfen nun auch die Rettungsgasse befahren. Das war bisher Einsatzfahrzeugen sowie Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes vorbehalten. Einsatzfahrzeuge durften allerdings verstorbene Unfallopfer nicht abtransportieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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