Wie erwartet
22 Stimmen beschließen neue Parkraumbewirtschaftung

Die Ausweitungen der Parkzonen und Erhöhungen der Parkabgabendauer gelten ab 2. November. | Foto: MeinBezirk
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  • Die Ausweitungen der Parkzonen und Erhöhungen der Parkabgabendauer gelten ab 2. November.
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Bereits im Vorfeld sorgten die neuen Parkzonen in Kranebitten, Arzl und O-Dorf sowie die neuen Parkzeiten im gesamten Stadtgebiet für Diskussionen. Im Gemeinderat wurde zwei Stunden diskutiert, ehe die Stimmen der Regierungskoalition die neuen Regeln fixierten. Ab 2. November 2026 gilt: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 21 Uhr und Samstag von 8 Uhr bis 18 Uhr. 

INNSBRUCK. Neue Parkzonen ja, neue Parkzeitregelung nein. Das wäre der gemeinsame Nenner für eine breite Mehrheit im Innsbrucker Gemeinderat gewesen. Während die Oppositionsparteien ihre Argumente gegen die Ausdehnung der gebührenpflichtigen Parkzeit vorbrachten, versuchten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Regierungsparteien, Proargumente vorzubringen. In Stichwörtern "Abzocke, Raubzug, Freizeitsteuer" versus "Vereinheitlichung, Verfügbarkeit, Kostenwahrheit". Bereits im Vorfeld haben die Oppositionsparteien durch die negativen Stellungnahmen der Interessenvertretungen Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Ärztekammer und der Hebammenvertretung Unterstützung bekommen. Stadträtin Mariella Lutz meinte in der Gemeinderatssitzung: "„Die Wirtschaft lebt nicht von einem Gratis-Parkplatz, sondern von einem freien Parkplatz.“ In der Diskussion wurde auch in der Vergangenheit geforscht. So wurde Christine Oppitz-Plörer mit einer Aussage aus dem Jahr 2014 konfrontiert und Mariella Lutz an ihre negativen Stellungnahmen als Oppositionspolitikerin konfrontiert. „Bei dieser Verordnung geht es längst nicht mehr um Verkehrslenkung. Es geht ums Kassieren. Alles andere ist nur mehr Verpackung. Alles wird teurer und die Stadtregierung sorgt mit aller Kraft dafür, dass das Leben der Menschen in Innsbruck noch teurer wird. Aus einer Parkgebührenverordnung wird eine Freizeitsteuer, die Familien und die Wirtschaft trifft“, kritisiert Stadtrat Markus Stoll. Am Ende waren die 22 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Regierungsparteien "Ja - Jetzt Innsbruck", Grüne und SPÖ dafür, die Alternative Liste enthielt sich am Ende der Stimme, die FPÖ, "Neues Innsbruck", Liste Fritz und KPÖ, sowie die freie Abgeordnete Marlene Trinkl stimmten gegen das Paket.

Die Stadtregierung segnet mit ihren 22 von 40 Stimmen im Gemeinderat das Paket ab. | Foto: Erich Staudinger
  • Die Stadtregierung segnet mit ihren 22 von 40 Stimmen im Gemeinderat das Paket ab.
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Neue Regelungen

Ab 2. November 2026 gilt: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 21 Uhr und Samstag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kurzparkzonen (blaue Zonen) und Parkstraßen (grüne Zonen). Die drei neuen Parkzonen Kranebitten, Arzl und O-Dorf sind ausnahmslos Parkstraßen, also grüne Zonen, wo stundenweise oder auch den ganzen Tag lang geparkt werden kann. Solche Tagesparkkarten werden hier um neun Euro erhältlich sein. Der Wohnbevölkerung steht weiterhin die Anwohnerparkkarte zur Verfügung. Im Herbst werden in den betreffenden Stadtteilen Arzl, Kranebitten und dem Olympische Dorf Info-Veranstaltungen angeboten. Direkt vor Ort können dabei die Bewohnerinnen und Bewohner auch die Anwohnerparkkarten beantragen.

Die Neuerungen ab November im Detail:
- Neue Parkstraßen (grüne Zonen) in den Stadtteilen Arzl, Olympisches Dorf, Kranebitten ab 2. November 2026.
- Ausweitung der Gebührenpflicht in 90- und 180 Minuten-Kurzparkzonen: Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, samstags 8 Uhr bis 18 Uhr. Keine Änderung der Kurzparkzonentarife.
- Parkstraßen: Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, samstags 8 bis 18 Uhr.
- Neue Tarife für Anwohner-Parkkarten in den Kurzparkzonen und Parkstraßen: Von 6,18 Euro pro Monat auf 9,96 Euro pro Monat. Die Anpassungen betreffen auch Berufsparkkarten für Pendlerinnen und Pendler, ortsansässige Betriebe und bestimmte Berufsgruppen.
- Parkstraßen (grüne Zonen) beim Schloss Ambras, Alpenzoo, Hungerburg, Waldparkplatz Hawaii, Parkplatz Kranebitten, Zone N (Tivoli 1.5. bis 31.8. jedes Jahres) werden ebenfalls täglich von 8 bis 21 Uhr bewirtschaftet.
- Die 32 Parkscheinautomaten in der Innenstadt werden im Herbst mit der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung aufgerüstet.

Ausweitung der Gebührenpflicht in 90- und 180 Minuten-Kurzparkzonen: Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, samstags 8 Uhr bis 18 Uhr. Keine Änderung der Kurzparkzonentarife. | Foto: Kretzschmar
  • Ausweitung der Gebührenpflicht in 90- und 180 Minuten-Kurzparkzonen: Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, samstags 8 Uhr bis 18 Uhr. Keine Änderung der Kurzparkzonentarife.
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Ausweitung der Gebührenpflicht in 90- und 180 Minuten-Kurzparkzonen: Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, samstags 8 Uhr bis 18 Uhr. Keine Änderung der Kurzparkzonentarife. | Foto: Kretzschmar
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