Polit-Ticker
Ermittlungen gegen Willi eingestellt und Sonder-Landtagssitzung

Bgm. Willi: Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs wurden eingestellt. | Foto: Weiskopf
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  • Bgm. Willi: Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs wurden eingestellt.
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs gegen Bgm. Georg Willi lt. APA eingestellt. Der Landtag trifft sich am 14.9. zu einer Sondersitzung zum Thema Wohn-Entlastungspaket.

INNSBRUCK. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte seit Ende März gegen Bgm. Georg Willi ermittelt. Ende Mai wurde ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, der schließlich bis ins Justizministerium ging. Willi hatte mit einer Mitarbeiterin, als sie "nur mehr" als Sachbearbeiterin im Rathaus tätig war, ohne Einbindung der Verwaltung einen Sondervertrag abgeschlossen, der ihr bis zur Pensionierung das Top-Gehalt einer Führungskraft zugesichert hatte. Nach heftiger Kritik, ausgehend vom Kontrollausschuss, verhandelte er nach und legte erneut in Eigenregie einen Vertrag auf, der eine Reduktion der Überstundenpauschale und eine Befristung bis 2025 (bis zu diesem Zeitpunkt war sie eigentlich als Amtsvorständin bestellt) enthielt. Jetzt hat die WKStA ihr Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister Georg Willi eingestellt. 

Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet

"Mir war wichtig, dass die WKStA hier konsequent und in Ruhe arbeiten und zu einem unabhängigen Ergebnis gelangen kann - zu diesem ist sie nach langer, ausführlicher und strenger Prüfung gelangt", zeigte sich Willi gegenüber der APA erleichtert: Er freue sich, dass nun "alle Vorwürfe gegen mich entkräftet wurden und ich mich unbelastet weiterhin auf die Arbeit für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürgern konzentrieren kann."

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter

Fader Nachgeschmack

Die zweifelhaften Vorgänge rund um die gehaltsmäßige Besserstellung einer Mitarbeiterin im Magistrat waren mit ein Grund, warum Renate Krammer-Stark, Thomas Lechleitner und Marcela Duftner Ende letzten Jahres den Klub des Bürgermeisters verlassen und einen zweiten Grünen Klub im Gemeinderat gegründet hatten. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach monatelanger Prüfung der Causa nicht einmal einen Anfangsverdacht im Sinne der Untreue und des Amtsmissbrauchs feststellen konnte, ist für die drei Grünen Mandatarinnen und den Mandatar nur schwer nachvollziehbar: „Die Entscheidung ist zu akzeptieren. Trotzdem bleibt für uns ein fader Nachgeschmack, denn alle anderen Fraktionen im Gemeinderat haben die eigenmächtigen und vollkommen intransparenten Handlungen des Bürgermeisters rund um diese Mitarbeiterin und das Personalamt kritisiert,“ sagt der stellvertretende Klubobmann Thomas Lechleitner. Klubobfrau Renate Krammer-Stark sieht Parallelen zur aktuellen Causa rund um Vizebürgermeister Johannes Anzengruber: „Wer sich sicher ist, das Richtige zu tun, kann transparent damit umgehen und seine Haltung auch zur Diskussion stellen. Wer Beteiligung predigt, aber selbst seine eigene Fraktion in so heikle Fragen, wie den speziellen Umgang mit einer Mitarbeiterin, nicht miteinbezieht, der hat seine eigenen Prinzipien nicht verstanden, oder er hat gar keine. Das Politikverständnis von Georg Willi und Johannes Anzengruber entstammt für uns jedenfalls einer anderen Zeit und hat mit ihren eigenen Ansprüchen nichts zu tun.“ Für Lebenswertes Innsbruck hat Georg Willi weiter Vertrauen verspielt und seine Ambitionen auf eine zweite Amtszeit torpediert. „Aber vielleicht ist die Entscheidungsfindung der WKStA ja zukünftig ein Vorbild für die Arbeit des Bürgermeisters, und er prüft seine Ideen und Entschlüsse selbst lang, ausführlich und streng,“ meint Lebenswertes Innsbruck in Anspielung auf die Reaktion Willis. 

Sonderlandtag

Der Tiroler Landtag trifft sich am 14.9. ab 9 Uhr zu einer Sondersitzung. Auf der Tagesordnung steht die Aktuelle Stunde mit dem Thema "Landesregierung aus dem Tiefschlaf holen: Entlastung beim Wohnen schaffen". Anschließend wird der Dringlichkeitsantrag der Abg. Mair, Abwerzger, Oberhofer betreffend Wohn-Entlastungspaket für Tirol diskutiert. Im Antrag werden folgende Punkte gefordert:
„Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. dem Tiroler Landtag einen Nachtrag zum Landesvoranschlag zum Beschluss vorzulegen, der zusätzliche frische Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für neue Wohnbauförderungsdarlehen enthält.
2. dem Tiroler Landtag eine Regierungsvorlage zum Beschluss vorzulegen, in dem die Laufzeit bestehender Wohnbauförderungsdarlehen verlängert und die Zins- und Annuitätensprünge abgesenkt werden, wobei das Ausmaß des Entlastungspaketes zumindest 100 Millionen Euro betragen soll.
3. den Auftrag an die gemeinnützigen Wohnbauträger, an denen das Land Tirol beteiligt ist zu erteilen, bestehende Bankkredite nach Möglichkeit auf längere Laufzeiten und niedrigere Zinsbelastungen umzuschulden sowie die Möglichkeit zu schaffen, bestehende Bankkredite in Wohnbauförderungsdarlehen umzuschulden, um die Zinsbelastung zu senken. Damit soll eine Erhöhung des Anteils der Wohnbauförderung an der Finanzierung erreicht werden und dadurch die Belastung der Mieter*innen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gesenkt werden. Dabei sollen zumindest 100 Millionen Euro von Bankkrediten in  Wohnbauförderungsdarlehen umgeschuldet werden.
4. bei neuen Projekten gemeinnütziger Wohnbauträger den Anteil der Wohnbauförderungsdarlehen an der Finanzierung um durchschnittlich zumindest 25 % zu erhöhen.
5. im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter in der landeseigenen Hypo Tirol Bank dafür Sorge zu tragen, dass die Landesbank bestehende variable Bankkredite bei wohnbaugeförderten Projekten auf längere Laufzeiten und Fixzinsen umschuldet.
6. im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter in der landeseigenen Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) dafür zu sorgen, dass die Strompreise für Haushaltskund*innen nachhaltig gesenkt werden.
7. die Wohnungsvergaberichtlinie des Landes Tirol in transparenter Art und Weise endlich auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen.
8. im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter auf die TINETZ hinzuwirken, den Rückstau an Anträgen auf Netzzutritt für private Betreiberinnen von Photovoltaikanlagen binnen eines Monats abzubauen und die Anträge einer Entscheidung zuzuführen. Dies dient einer langfristigen Senkung der Betriebskosten der Photovoltaik-Nutzer*innen.
9. den bestehenden Mietrückstandsfonds, der Rückstände bei Mieten für Menschen übernehmen kann, die ihre Miete nicht bezahlen können und damit von Delogierung betroffen sind, um zumindest zusätzliche 500.000 Euro für das Jahr 2023 und 1 Million Euro für das Jahr 2024 aufzustocken, Beratungsleistungen in der Delogierungsprävention ausbauen.
10. die Erhöhung der Beiträge zur Erhaltung in der Tiroler Wohnbauförderungsverordnung im Jahr 2023 dahingehend zu evaluieren, dass dem Tiroler Landtag ein Bericht darüber vorzulegen ist, welche Erhöhungen für Mieter*innen durch die geänderte Verordnung entstanden sind.
11. die anrechenbaren Mietkosten in der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe dahingehend anzuheben, dass die Preissteigerung der Mieten im laufenden Jahr auch in einer Erhöhung der Beihilfe abgebildet wird.
12. die Verordnung über die Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs nach § 6 Abs 3 Tiroler Mindestsicherungsgesetz („Tiroler Wohnkostenverordnung") ohne Verzug um 20 % anzuheben, um die Chance zur Anmietung einer Wohnung zu geben und den Verlust von Wohnungen bis hin zur Delogierung bei bestehenden Mietverträgen zu vermeiden.
13. jenen Gemeinden, die auf eine Erhöhung von Mieten bei gemeindeeigenen Wohnungen verzichtet haben oder die Erhöhung im Jahr 2023 geringer ausfallen lassen haben als dies gesetzlich möglich gewesen wäre einen finanziellen Zuschuss zu den ausgefallenen Einnahmen zukommen zu lassen, anteilsmäßig zu den jeweiligen Entlastungen die durch die Gemeinde vorgenommen wurden.
14. dem Tiroler Landtag einen Bericht über die bisherigen Aktivitäten und Kosten im Rahmen des im Februar 2023 gestarteten Projektes „sicheres Vermieten" vorzulegen. 15. dem Tiroler Landtag einen Bericht über das Projekt „Brennholzbörse" vorzulegen und das beschlossene Projekt ohne Verzug umzusetzen, um für Mieter*innen mit Brennholzbedarf im Winter 2023/24 transparente Preisbildung zu ermöglichen.
16. dem Tiroler Landtag einen Bericht über die bisherige Abwicklung des „Tirol Zuschusses" inklusive einer Evaluierung der Ablehnungsgründe vorzulegen.
17. Gemeinden als Interessenten in § 2 Abs 6 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes aufzunehmen um ihnen die Chance zu geben, leistbare Grundstücke für die Bevölkerung für Zwecke des Wohnbedarfs zu erwerben."

Der Landtag trifft sich zu einer Sondersitzung. | Foto: Land Tirol
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