Gemeindefusionen sind nicht unumstritten

Aktuell ist ein Vorschlag des Innsbrucker Kreises zur Schaffung von leistbarem Wohnraum in Tirol Thema - eine Möglichkeit wäre die Zusammenlegung von Gemeinden. | Foto: KK/pixabay
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TIROL. Der Innsbrucker Kreis schlägt zur Lösung der angespannten Wohnsituation Gemeindefusionen vor. Während die SPÖ Tirol und die NEOS diesen Lösungsvorschlag unterstützt, wird dieser von der ÖVP Tirol abgelehnt. Das Argument: Dörfer würden Identität stiften und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Alois Margreiter lehnt Gemeindefussionen ab

Alois Margreiter ist Bürgermeister von Breitenbach und Gemeindesprecher der Tiroler Volkspartei. Er kann zwar den meisten Vorschlägen des Innsbrucker Kreises etwas abgewinnen. Gemeindefusionen, wenn sie nicht freiwillig erfolgen, lehnt er jedoch ab. Fusionen müssten freiwillig sein. Kooperationen sollten dort stattfinden, wo sie notwendig seien: beispielsweise in der Pflege, in der Wasserwirtschaft, bei Bau- und Recyclinghöfen als auch im Bereich der Kinderbetreuung. Er sieht in den Dörfern Orte der Identitätsstiftung und Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Organisation der Raumordnung durch die Landesregierung

Die NEOS Tirol befürworten die Idee des Innsbrucker Kreises, die Raumordnung von den Gemeinden hin zur Landesregierung zu verschieben. Dadurch gäbe es einheitliche Richtlinien und Regeln, so Dominik Oberhofer, Klubobmann der NEOS Tirol. Durch diese Maßnahme würde sich er Koordinations- und Verwaltungsaufwand zwischen den Gemeinden, Bezirken und der Landesverwaltung vereinfachen. Gleichzeitig müsse aber die interkommunale Zusammenarbeit erhalten bleiben. „Die Identität der einzelnen Orte muss gewahrt bleiben, dann funktioniert auch eine von allen getragene Fusion", so Dominik Oberhofer und Landtagsabgeordneter Andreas Leitgeb.

Gemeindefusionen brauchen den Dialog

Die NEOS Tirol lehnen eine Gemeindefussion nicht ab, stellen aber den Dialog an den Anfang einer möglichen Zusammenlegung. Dazu bräuchte es eine transparente BürgerInnenbeteiligung mit einem umfassenden, offenen und objektiven Dialog. Dieser müsse die Vor- und Nachteile aufzeigen. In diesem Zusammenhang könnte ein offenes Diskussionsforum eingerichtet werden: „Darin soll Partizipationsmöglichkeit, Stärken- und Schwächenanalyse etc. beinhaltet sein. Gemeindezusammenlegungen haben auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich in Bezug auf die Gemeindeertragsanteile - schon aus diesem Grund sollte die bundespolitische Diskussion geführt werden,“ so Andreas Leitgeb.

Anwendung der Vertragsraumordnung

Bei der Vertragsraumordnung haben Gemeinden die Möglichkeit, Vorgaben in Bezug auf Bebauung und Nutzung zu machen. Die Bebauung muss dann im Rahmen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans erfolgen. Dadurch soll der Wohnbau angekurbelt werden. Es werden hier Verträge mit den Grundeigentümern gemacht, die die genaue Kriterien beim Verkauf und der Bebauung von Grundstücken regeln. Dadurch käme es nicht mehr zu Vorratswidmungen ohne Bebauung, so Alois Margreiter: "Über das Instrument der Vertragsraumordnung sichern sich darüber hinaus immer mehr Gemeinden bei großflächigen Umwidmungen Gründe für den sozialen Wohnbau.“

Nachverdichtungen für leistbares Wohnen

Ein weiterer Einsatz für die Schaffung von leistbarem Wohnung ist die Nachverdichtung. Durch die Nachverdichtung und die Belebung von Dorfkernen könnte mehr Wohnraum geschaffen werden. Diese Nachverdichtung nach innen wurde bereits im Regierungsübereinkommen der schwarz-grünen Landesregierung festgehalten.

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