Corona-Regelungen
Grundrechtsbedenken bleiben für Yildirim aufrecht

- SPÖ-Frauenchefin NRin Mag.a Selma Yildirim
- Foto: Hofer
- hochgeladen von Günther Reichel
TIROL. Gesundheitsminister Anschober hat mehrfach einen überarbeiteten Entwurf zu den weitgehend aufgehobenen „Corona-Gesetzen“ vorgelegt. Wesentliche Kritikpunkte bleiben für die SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim aufrecht. Ob künftige Ausgangssperren vor dem VfGH halten werden, sei für sie fraglich.
„Bei Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten braucht es ein sensibles und wohldurchdachtes Vorgehen mit verständlichen und eindeutigen Bestimmungen. Das sehe ich aktuell immer noch nicht. Dass das neue Gesetz bis Ende 2021 gelten soll, ist viel zu lang. Ich fordere eine Sunset-Klausel nach maximal sechs Monaten“, betont Yildirim.
Durchsuchungen ohne gerichtliche Anordnung
„Künftig werden de facto Hausdurchsuchungen in Betrieben, privaten Garagen oder Lagerräumen, Schrebergärten oder allgemeinen Teilen von Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne gerichtliche Anordnung möglich. Betriebsversammlungen und Demonstrationen können ebenso verboten werden wie das Benützen des eigenen Autos“, gibt Yildirim zu bedenken.
Eine Auskunftspflicht inklusive Weitergabe persönlicher Daten ist für z.B. Betriebe, Veranstalter und Vereine weiterhin festgeschrieben und damit in das Grundrecht des Datenschutzes eingegriffen.
Regeln schwer nachvollziehbar
Die SPÖ-Justizsprecherin erklärt, dass viele Personen Schwierigkeiten haben, um die Durchsicht bei den Corona-Regelungen zu behalten. „Viele Menschen können die Corona-Regelungen nicht mehr nachvollziehen und empfinden sie als unklar oder willkürlich. Eine Folge der chaotischen und widersprüchlichen Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung ist ein massiver Vertrauensverlust. Das Spiel mit der Angst der Menschen erweist sich als Bumerang“, so Yildirim.
Eine Verbesserung im Gesetzesvorschlag sei für sie, dass nun der Hauptausschuss des Nationalrates Ausgangssperren genehmigen muss. „Allerdings gilt das natürlich nicht für Regelungen, die Landeshauptleute oder die Bezirkshauptmannschaften erlassen. Hier werden Bezirkshauptleuten, die nicht gewählt und damit politisch verantwortlich sind, weitreichende Kompetenzen beim Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte gewährt. Ohne entsprechende Kontrollmöglichkeit", erklärt Yildirim abschließend.
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