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Leinen- oder Maulkorbpflicht als Landeskompetenz

„Hunde dürfen in Tirol nicht Gemeindesache bleiben!“, fordert KO LA Dominik Oberhofer. | Foto: NEOS Tirol
  • „Hunde dürfen in Tirol nicht Gemeindesache bleiben!“, fordert KO LA Dominik Oberhofer.
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TIROL. Hundebesitzer sind von Gemeinde zu Gemeinde an unterschiedliche Regelungen gebunden. Entscheidungen über Hundeführerscheine, Maulkorbpflichten, Leinenpflichten oder eine Liste gefährlicher Hunde liegen bei den Kompetenzen der Gemeinden. Dies möchten die NEOS, mit voran KO LA Dominik Oberhofer, mit einem Dringlichkeitsantrag im Novemberlandtag ändern. Hunde sollen in den Kompetenzbereich der Länder fallen, fordert man darin. 

Landesweite einheitliche Regelung gefordert

Auch wenn sich die Zwischenfälle mit Hunden im Rahmen halten, "sollte dennoch etwas geschehen", so die NEOS. Eine landesweite einheitliche Regelung müsste Abhilfe schaffen. Bisher oblag es den Gemeinden, ob sie mittels Verordnung eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in öffentlichen Einrichtungen bestimmen. So konnte die Regelung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen, ein "Fleckerteppich" mit viel Verwirrung für HundehalterInnen entstand, wie es Oberhofer definiert. 

Mit dem Dringlichkeitsantrag im Novemberlandtag möchte man dies nun ändern und hofft auf eine Verschiebung der Kompetenzen von den Gemeinden auf das Land. 

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