Krankenhausaufenthalt
Pro SpitalspatientIn soll ein täglicher Besuch möglich werden

Nach telefonischer Voranmeldung des Besuches im jeweiligen Krankenhaus und dem Ausfüllen sowie der Unterzeichnung eines Fragebogens zu Covid 19-Symptomen beträgt die maximale Besuchsdauer eine halbe Stunde | Foto: Alexander Schguanin
  • Nach telefonischer Voranmeldung des Besuches im jeweiligen Krankenhaus und dem Ausfüllen sowie der Unterzeichnung eines Fragebogens zu Covid 19-Symptomen beträgt die maximale Besuchsdauer eine halbe Stunde
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TIROL. Auf der Grundlage einer derzeit erarbeiteten Regelung der Bundesregierung hat die Tiroler Landesregierung bereits eine detaillierte Regelung für die Besuche an den Tiroler Krankenhäusern erstellt. In Zukunft soll pro Patientin und Patient der tägliche Besuch einer Person ermmöglicht werden.

„Für Patientinnen und Patienten, deren stationärer Aufenthalt weniger als drei Tage beträgt, gilt aber weiterhin eine Besuchsbeschränkung", betont Gesundheitslandesrat Bernhard Tilf. Möglich werden hingegen Besuche von PatientInnen, die sich länger als eine Woche im Krankenhaus aufhalten. Das gilt auch für intensivtherapiepflichtige PatientInnen und bei Vorliegen einer entsprechenden psychosozialen Indikation. Mütter können nach der Entbindung durch den Vater des Kindes und eine weitere Person besucht werden.

Zeitlich limitiert

Nach telefonischer Voranmeldung des Besuches im jeweiligen Krankenhaus und dem Ausfüllen sowie der Unterzeichnung eines Fragebogens zu Covid 19-Symptomen beträgt die maximale Besuchsdauer eine halbe Stunde. Dabei sind krankenhaushygienische Vorgaben wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händehygiene und Abstandsregelungen einzuhalten.

„Der dringend notwendige Schutz des Gesundheitspersonals sowie der Spitalspatientinnen und -patienten macht diese Maßnahmen unverzichtbar“, erläutert LR Tilg und fährt fort: „Besuche von Angehörigen und aus dem Freundeskreis sind ein ungeheuer wichtiger Bestandteil im Genesungsprozess. Die neue Empfehlung zu den Besuchen in den Tiroler Krankenhäusern trägt gleichzeitig dem Recht auf persönliche Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte Rechnung.“

Aufenthalte mehrerer Personen nicht erwünscht

Bei Begleitpersonen, welche gleichzeitig mit PatientInnen stationär aufgenommen werden, soll immer eine Corona-Testung mittels Rachen-Nasen-Abstrich durchgeführt werden. Aufenthalte von mehr als zwei Besuchen in einem Zweibettzimmer sind zu vermeiden. Die Empfehlung des Landes gilt interprofessionell und interdisziplinär für alle MitarbeiterInnen der Tiroler Krankenanstalten.

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