Polit-Ticker
Radfahrverbot gefordert, Leerstandsdiskussion und PV-Anlagen

Gefährliche Situationen sind am  Emile-Béthouart-Steg möglich. | Foto: BezirksBlätter
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  • Gefährliche Situationen sind am Emile-Béthouart-Steg möglich.
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Am Donnerstag findet der letzte Gemeinderat vor der Sommerpause statt. Einige Themen werden bereits im Vorfeld für die politische Positionierung genutzt. So gibt es Antrag über Radfahrverbot am Emile-Béthouart-Steg, einen Dringlichkeitsantrag wegen illegaler Freizeitwohnsitze und die Forderungen nach Vereinfachung des Behördenablaufs bei PV-Anlage sowie den öffentlichen Versorgungsauftrag als Grundaufgabe in die IKB-Statuten zu verankern.

INNSBRuCK. “Bei der letzten Gemeinderatssitzung im Juni haben sich alle Gemeinderatsfraktionen öffentlich dazu bekannt, dass ihnen die Verkehrssicherheit von  Fußgängerinnen und Fußgänger ein wichtiges politisches Anliegen ist. Begründet auf diesen  protokollierten Aussagen der jeweiligen Gemeinderatsfraktionen, aber auch  selbstverständlich aufgrund der Tatsache, dass die Wiedereinführung eines Fahrverbotes für  Radfahrer am Emile-Béthouart-Steg zu Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen  und Fußgänger längst überfällig ist, hat das Gerechte Innsbruck im Juni-Gemeinderat einen dementsprechenden Antrag eingebracht, welcher bei der kommenden  Gemeinderatssitzung im Juli in Verhandlung steht”, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit. “Mündliche Zusagen von mindestens 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, dass sie  dem Antrag des Gerechten Innsbruck zustimmen werden, gäbe es bereits. Man darf also  gespannt sein, ob auch besonders die Liste Für Innsbruck, welche bei der Aktuellen Stunde im  Juni-Gemeinderat das Thema 'Innsbruck - Auf dem Weg zur europäischen  Fußgänger:innenstadt' vorgab, ihren Worten Taten folgen lässt, und dem Antrag zustimmen  wird. Ebenso natürlich auch andere Gemeinderatsfraktionen, welche bei der Aktuellen Stunde  glaubhaft vermittelten, dass ihnen die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und  Fußgänger ein Herzensanliegen sei!”, so Gemeinderat Gerald Depaoli. "Sollte der Antrag keine Mehrheit im Gemeinderat erhalten, wird das Radfahrverbot am Emile-Béthouart-Steg garantiert ein Wahlkampfthema des Gerechten Innsbruck bei der kommenden Gemeinderatswahl”, schließt Gemeinderat Gerald Depaoli.

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Radfahren seit 2015

Das Befahren des Emile-Béthouart-Stegs mit dem Fahrrad war bis 2015 nicht erlaubt. Nach Adaptierungsarbeiten an der Brücke wurde das Befahren per Verordnung erlaubt. „Besonders den Bürgerinnen und Bürgern in Anpruggen war dies ein großes Anliegen. Nun ist es möglich den Inn bequem mit dem Rad zu überqueren“, erklärte die damalige Vizebgm. Sonja Pitscheider. 2014 fand in Anpruggen ein Bürgerbeteiligungsprozess statt. „Die Radfahrerlaubnis über den Innsteg ist eines der Ergebnisse des Prozesses. Ich bin überzeugt davon, dass sowohl Fußgängerinnen und Fußgänger als auch Radfahrerinnen und Radfahrer Platz haben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist natürlich essentiell“, appelliert Pitscheider an die Innsbruckerinnen und Innsbrucker. Um die Innquerung für Radfahrerinnen und Radfahrer möglichst sicher zu gestalten, wurde das Geländer in Abstimmung mit dem Denkmalamt erhöht.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätte Innsbruck

Vereinfachungen bei PV-Anlagen

„Dass Innsbruck bei der Errichtung von PV-Anlagen geschlafen hat, ist für jeden klar ersichtlich“, so Vizebgm. Markus Lassenberger, der weiter meint: „Die Haushalte, die sich darum bemühen, eine PV-Anlage zu installieren, scheitern oft schon an den strengen Regeln, die in Innsbruck herrschen und von unseren Ämtern teils sehr streng ausgelegt werden. Da glaubt man oft ein Haus zu bauen und nicht nur eine PV-Anlage zu installieren.“ Deshalb war für die FPÖ wichtig, dass der Antrag, der die Installation von PV-Anlagen bis 15 Kilowatt-Peak genehmigungsfrei machen soll, auch an das Land gesendet wird. Dieser Resolutionsantrag ist angenommen worden und liegt bereits beim Land. „Aber auch die Installation von Balkonkraftwerken ist eine Möglichkeit, den Menschen den Weg zu erneuerbaren Energien zu öffnen. Ein diesbezüglicher Antrag, ebenfalls eingebracht von der FPÖ, solche Balkonkraftwerke auf Terrassen und Balkonen mit städtischer Vergabe anbringen zu können, ist noch in Bearbeitung. Es sieht aber nicht schlecht aus“, so Lassenberger. Befremdlich ist für Lassenberger, dass die amtsführenden Grünen in Innsbruck sich der Themenlage nicht annehmen. „Der Bürgermeister wurde mehrmals in den Stadtsenatssitzungen aufgefordert, sich mit der Stadtplanung zu besprechen, um endlich Installationen von PV-Anlagen zu ermöglichen und nicht offensichtlich zu erschweren, wie viele Beschwerden in politischen Büros erahnen lassen“, so Lassenberger, der abschließend appelliert: „Es ist nun endlich Zeit umzudenken und weg vom ‚Das geht nicht!‘- hin zu ‚Wir zeigen Ihnen, wie es geht!‘-Modus zu wechseln.

Dringlichkeitsantrag illegale Freizeitwohnsitze

„Bei den Zahlen des Leerstandsmonitoring müssen bei jedem verantwortlichen Politiker die Alarmglocken schrillen. Bei so viel Leerstand liegt der Verdacht sehr nahe, dass es sich dabei auch um illegale Freizeitwohnsitze handelt. Für die Kontrolle illegaler Freizeitwohnsitze ist der Bürgermeister zuständig. Daher erteilt die Liste Fritz mit einem Dringlichkeitsantrag für die Gemeinderatssitzung in dieser Woche Bürgermeister Georg Willi den Auftrag zur Kontrolle. Der Verdacht ist da, die Kontrolle notwendig! Auf Grundlage des hervorragenden Leerstandsmonitorings der Stadt Innsbruck gehören sämtliche Wohnungen, die dort ohne gemeldeten Wohnsitz oder nur mit Nebenwohnsitz erhoben worden sind, überprüft. Liegen hier illegale Freizeitwohnsitze vor? Illegale Freizeitwohnsitze sind kein Kavaliersdelikt, sondern Gesetzesbruch! Die Liste Fritz tritt landesweit für strenge Kontrollen bei mutmaßlich illegalen Freizeitwohnsitzen ein, natürlich gilt das auch für die Landeshauptstadt Innsbruck!“, erklärt GR Tom Mayer, der sich durch die Kontrollen Klarheit erwartet.

Rückblick: Entwicklung des Leerstandsmonitoring von Nov. 21 bis Juli 2022 | Foto: IKM
  • Rückblick: Entwicklung des Leerstandsmonitoring von Nov. 21 bis Juli 2022
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Versorgungsauftrag

Georg Willi als Eigentümervertreter der Innsbrucker Kommunalbetriebe sollte danach trachten, dass der öffentliche Versorgungsauftrag als Grundaufgabe in die Statuten aufgenommen wird“, so Vizebgm. Markus Lassenberger, der weiter meint:  „Analog den Überlegungen des Eigentümervertreter der TIWAG sollte Georg Willi als Eigentümervertreter der Stadt Innsbruck gegenüber der IKB dafür eintreten, dass der öffentliche Versorgungsauftrag gegenüber den Kunden in die Statuten der Aktiengesellschaft aufgenommen wird.“ Die IKB ist aus öffentlicher Hand entstanden und sollte auch so agieren.  Die Innsbrucker Bevölkerung erwarte sich vom Eigentümervertreter, welcher Georg Willi als Bürgermeister ist, dass er für die Anliegen der Bevölkerung eintritt und nicht die zukünftigen hohen Strompreise verteidige, die man sich nur schwer leisten kann. Er solle sich gemeinsam mit Landeshauptmann Mattle, der ebenfalls Eigentümervertreter der TIWAG ist und welche eine Beteiligung an der IKB hat, dafür einsetzen, dass die Bevölkerung beziehungsweise die Kunden an erster Stelle stehen, sozusagen nach dem Motto: ‚Der Kunde ist König!‘. Unsere Forderung lautet deshalb: „Die Versorgung der Innsbrucker Bevölkerung mit leistbarer Energie muss wieder an erster Stelle stehen!“, so Lassenberger abschließend.

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