Versorgungssicherheit
Reform des Ärztegesetzes gegen den Ärztemangel

Ärztekammer Präsident von Tirol Dr. Artur Wechselberger und NR Hermann Gahr. | Foto: Forum Land
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TIROL. Das Ärztegesetz soll reformiert werden: Ein wichtiger Schritt dabei ist, dass Ärzte in Gruppenpraxen auch andere Ärzte beschäftigen dürfen.

Versorgungssicherheit durch Gruppenpraxis

Durch die Novelle des Ärztegesetzes profitieren zunächst die Hausarztpraxen im ländlichen Raum. Die Möglichkeit, einen weiteren Arzt in einer Gruppenpraxis anzustellen, soll dem Ärztemangel am Land entgegenwirken. "Künftig gibt es die Möglichkeit, dass Ordinationszeiten ausgedehnt werden. In Gruppenpraxen können nun bis zu zwei und in Teilzeit sogar bis zu doppelt so viele Ärzte angestellt werden“, so der ÖVP-Abgeordnete und Forum Land Obmann Hermann Gahr. Schon früh, kann dadurch ein junger Mediziner in einem Gebiet Fuß fassen und auf eine eventuelle Nachfolge vorbereitet werden.

Rechtssicherheit und Werkverträge

Die Reform des Ärztegesetzes gibt den Ärzten weiters Rechtssicherheit und die Möglichkeit, Werkverträge mit anderen Medizinern abzuschließen. Der Der Ärztekammer Präsident von Tirol Artur Wechselberger begrüßt die Novellierung. Gerade die Werkverträge seien für Tirol ein Vorteil. Während der Saison kommt es zu mehr Unfällen im Freizeitsport – was punktuell mehr Ärzte notwendig macht. Nun gibt es die Möglichkeit, medizinische Vertretungen zu beschäftigen. "Die Patienten profitieren durch verkürzte Wartezeiten. Mit diesem Gesetz ist eine Win-Win-Situation für Patienten und Ärzte gelungen“, so Hermann Gahr.

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